Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 470/2017 vom 21.08.2017

Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmebereich

Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) fördert das BMWi die Errichtung von Anlagen, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte nutzen, insbesondere Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletkessel, sowie die Errichtung von Wärmenetzen und -speichern. Das Förderverfahren zur Nutzung von erneuerbaren Energien soll mit der Vereinheitlichung einfacher und transparenter werden. Zukünftig sollen alle Förderanträge im zweistufigen Verfahren gestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf eine MAP-Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, für die man eine Förderung erhalten möchte. Der Antragsteller muss seinen Antrag also stets schon eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Planungsleistungen dürfen allerdings bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Für Förderfälle bis zum Jahresende gilt eine Übergangsfrist.

Bislang existierten zwei verschiedene Förderverfahren, die sich insbesondere darin unterschieden, ob der Förderantrag vor oder nach Errichtung der zu fördernden Anlage gestellt werden musste. Alle übrigen Anforderungen, die das MAP für die Förderfähigkeit von Erneuerbare-Wärme-Technologien aufstellt, bleiben unverändert.

Die Novelle des MAP-Antragsverfahrens dient der Vorbereitung der Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert und neu strukturiert.
Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm können im Internet unter www.erneuerbare-energien.de (Rubrik Förderung / Marktanreizprogramm) und www.deutschland-machts-effizient.de abgerufen werden.

Az.: 28.6.9-005/001 we

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