Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 162/2022 vom 15.03.2022

Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und der Auswirkungen auf die Energiemärkte unternimmt die Bundesregierung derzeit Schritte zur kurz- und mittelfristigen Sicherung der Energieversorgung. Dazu gehören Vorgaben zu einer Gas-Bevorratung, der Bau neuer LNG-Terminals, aber auch die Ankündigung, Kohlekraftwerke notfalls länger in der Reserve zu halten. Der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien soll beschleunigt werden. Aus kommunaler Sicht sind diese Schritte richtig. Damit die Umsetzung erfolgreich wird, braucht es mehr Akzeptanz beim Ausbau vor Ort, eine Beschleunigung der Verfahren, aber auch einem besseren Schutz der Energieversorgung vor Cyberangriffen.

Maßnahmen der Bundesregierung

Konkret hat das BMWK bereits Eckpunkte für ein Gesetz zur Nationalen Gasreserve entwickelt. Damit soll einer Energiekrise und Mangellage im nächsten Winter begegnet werden. Deutsche Speicher sollen danach künftig schon zum 1. August zu 65 Prozent gefüllt sein. Zum 1. Oktober und damit zu Beginn der Heizperiode soll der Füllstand 80 Prozent betragen. Zum 1. Dezember sollen die Speicherstände auf 90 Prozent steigen, am 1. Februar soll der Stand noch 40 Prozent betragen. Auch bei Kohle und Öl solle eine Reserve angelegt werden.

Zudem hat Bundeskanzler Scholz den Bau von zwei neuen LNG- (d. h. Flüssiggas-) Terminals angekündigt, um unabhängiger von russischem Erdgas zu werden. Zusätzlich soll gemeinsam mit den europäischen Partnern weiteres Erdgas auf den Weltmärkten beschafft werden.

Bundeswirtschaftsminister Habeck kündigte zudem an, dass es kurzfristig auch eine Option ist, vorsichtshalber Kohlekraftwerke in der Reserve zu halten bzw. zu betreiben, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zudem sei es nötig, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und eine Diversifizierung der Lieferverträge zu forcieren, um sich unabhängiger von Russland zu machen.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht sind die Maßnahmen der Bundesregierung zu begrüßen. Die letzten Wochen haben deutlich gemacht, dass die Sicherung der Energieversorgung eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit ist. Vorgaben zu Bevorratung und Sicherheitsreserven bezüglich aller systemrelevanter Energieträger erhöhen die Resilienz und damit die Sicherheit des Energieversorgungssystems. Einen Beitrag dazu leistet auch die Maßnahme, vorsichtshalber Kohlekraftwerke länger in der Reserve zu halten. Die Bundesregierung betont diesbezüglich zu Recht, dass Versorgungssicherheit zu gewährleisten im Zweifel wichtiger ist als der Klimaschutz.

Des Weiteren ist aber auch erforderlich, die Energieversorgung besser vor Cyberattacken zu schützen, etwa durch ein zentrales Lagemeldungszentrum wie es im Bereich der Pandemiebekämpfung eingerichtet wurde. Der noch schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien als Antwort auf die derzeitige „Energiekrise“ ist richtig, damit das Energieimportland Deutschland unabhängiger wird. Damit stellen sich allerdings neue Herausforderungen an die Cybersicherheit, weil das System damit zugleich dezentraler, vernetzter, digitaler wird und tendenziell mehr Einfallstore für Hacker bietet. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, bedarf es nicht zuletzt einer Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive bei IT-Sicherheitsexperten, an denen ein Mangel besteht.

Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien tatsächlich schneller als bisher voranschreitet, braucht es konkretere Maßnahmen zur Beschleunigung. Entscheidend wird sein, ob es der Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Energiegesetzgebung (Oster- und Sommerpaket) gelingt, die Akzeptanz vor Ort gegenüber der erneuerbaren Energien zu erhöhen. Hierzu gehören eine bessere, d.h. verpflichtende finanzielle Beteiligung der Gemeinden an neuen Wind- und PV-Anlagen und eine finanzielle Beteiligung auch für Altanlagen. Daneben bedarf es schnellerer Genehmigungsverfahren. Diese müssen vorrangig digital erfolgen und durch materielle Präklusionsfristen, die das Einbringen von Einwänden nur bis zu einem bestimmten Stichtag zulassen, weiter beschleunigt werden.

Wenn die volatilen erneuerbaren Energien noch schneller einen noch größeren Anteil an der Energieversorgung erhalten, stellt sich mehr denn je die Frage, wie dies abgesichert werden kann. Flexible Gaskraftwerke, die zudem H2-Ready sind, bleiben hierzu ein wichtiger Baustein. Die Abhängigkeit vom russischen Gas macht aber auch deutlich, dass vorsichtshalber auf eine möglichst breite Diversifizierung gesetzt werden sollte - bei der Beschaffung der Energieträger ebenso wie bei den Reservekraftwerken. Hierfür spricht im Übrigen auch ein Realitätscheck bei der Wärmeversorgung in den Kommunen.

Es gibt Grenzen für den Einsatz von ausschließlich strombasierten Wärmepumpen im Gebäudebereich: angefangen vom Handwerkermangel beim Einbau der Systeme bis hin zu deren Einsatz in gewachsenen Stadtquartieren. Deshalb sollten der Einsatz von gasförmigen Energieträgern wie Wasserstoff im Wärmemarkt über H2-Ready-Thermen, aber auch Erhalt und Ausbau der KWK weiter im Fokus der Energie- bzw. Förderpolitik bleiben, natürlich neben der weiteren Steigerung der Energieeffizienz.

Ergänzend wird auf den Schnellbrief Nr. 132 vom 10.03.2022 zum EEG-Osterpaket und zum Gesetz zur Nationalen Gasreserve verwiesen.

Az.: 28.6.9-004/003 we

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