Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 170/2017 vom 23.02.2017

Maßnahmen des Landes NRW zur Sicherung des Schulunterrichts

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) hat durch Schulmail vom 22.02.2017 über die Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in allen Schulformen informiert. Um arbeitsmarktbedingten, örtlichen, schulform- oder fächerspezifischen Personalgewinnungsschwierigkeiten begegnen zu können, ist vorgesehen, finanzielle Anreize zu schaffen, um Lehrkräfte zu motivieren, nach Eintritt in den Ruhestand befristet erneut als Lehrerin oder Lehrer zu arbeiten oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand länger im aktiven Dienst zu verbleiben. Darüber hinaus soll durch eine Anerkennung von beruflichen Vorerfahrungen die Aufnahme eines tariflichen Beschäftigungsverhältnisses attraktiver werden. Im Einzelnen hat das Ministerium auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Es ist vorgesehen, die Hinzuverdienstgrenze für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand, die wieder im öffentlichen Dienst beschäftigt werden, bis zum 31.12.2019 (rückwirkend für alle Erwerbseinkommen, die seit dem 01.01.2017 erzielt worden sind) auszusetzen.
  • Verbeamtete Lehrkräfte, die bereit sind, über die Regelaltersgrenze hinaus im aktiven Dienst zu verbleiben, sollen ihren Ruhestand auf Antrag hinausschieben können, sofern die Fortsetzung ihrer Tätigkeit der Sicherung der Unterrichtsversorgung dient und somit im dienstlichen Interesse liegt. Lehrkräfte, die zu diesem Zeitpunkt bereits den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erarbeitet haben, sollen ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze einen nicht ruhegehaltfähigen Besoldungszuschlag in Höhe von zehn Prozent des Grundgehalts erhalten.
  • Schulen und Schulaufsichtsbehörden sollen Bewerberinnen und Bewerbern, die über geeignete berufliche Vorerfahrungen für eine Lehrtätigkeit verfügen, in begründeten Einzelfällen attraktivere Einstiegsgehälter anbieten können. Möglich werden soll dies durch die Anerkennung „förderlicher Zeiten“ bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Eingruppierung.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung (Landtagsdrucksache 16/13702) betreffend die ersten beiden der genannten Maßnahmen ist am 14.12.2016 erstmals im Landtag beraten worden. Die Verabschiedung des Gesetzes wird für den März 2017 erwartet. Die dritte Maßnahme betrifft ein im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder vorgesehenes Personalgewinnungsinstrument und soll im Erlassweg umgesetzt werden. Weitere Informationen finden sich im Internet unter https://www.goo.gl/2iaX2H (Volltext der Schulmail vom 22.02.2017).

Az.: 42.9-002/004

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