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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 613/2019 vom 14.11.2019
Masterplan Ladeinfrastruktur
Bundesregierung und Automobilhersteller haben sich auf ein umfangreiches Förderprogramm für die Elektromobilität verständigt. Teil dessen ist ein Masterplan für die Ladeinfrastruktur von Batterieautos, der definiert, wie der flächendeckende Aufbau mit gezielten Förderungen, verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer aktiven Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie erreicht werden kann. Aus kommunaler Sicht ist der Masterplan Ladeinfrastruktur zu begrüßen. Ein flächendeckendes Ladenetz auch jenseits großer Städte ist unverzichtbar, damit der Durchbruch bei der E-Mobilität gelingt.
Der Masterplan Ladeinfrastruktur enthält folgende Kernpunkte:
Es sollen über 3 Milliarden Euro in die Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw mit CO2-freien Antrieben bis 2023 investiert werden.
Zusätzlich zum verstärkten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, werden in 2020 erstmals auch 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten bereitgestellt.
Ladepunkte an Kundenparkplätzen, bspw. an Supermärkten, werden verstärkt gefördert, um die batterieelektrische Mobilität attraktiver zu machen. Ein Aufruf dazu wird im Frühjahr 2020 starten.
Für den koordinierten Aufbau der Ladeinfrastruktur wird noch im Jahr 2019 eine Nationale Leitstelle eingerichtet, die bundesweit sicherstellt, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt. Die Automobilindustrie hat zugesagt, die notwendigen Informationen für die vorrausschauende Infrastrukturplanung z.B. auf Basis von Bestellungen von Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Auch investieren die Hersteller verstärkt in Lademöglichkeiten auf ihren Mitarbeiterparkplätzen. Die Energiewirtschaft wird 2020 einheitliche Rahmenbedingungen für einen verbraucherfreundlichen Betrieb der Ladesäulen definieren. Das heißt zum Beispiel: Informationen zu Belegungsstatus, transparente Preisgestaltung und einfache Bezahlmöglichkeiten.
Der Entwurf des Masterplans ist bereits ressortabgestimmt, ein Kabinettsbeschluss wird erwartet.
Förderung von E-Autos
Auch der Kauf von E-Autos soll nach der Einigung von Bundesregierung und Automobilindustrie stärker als bisher bezuschusst werden. Für rein elektrisch angetrieben Autos unterhalb eines Listenpreises von 40.000 Euro soll der Zuschuss von bisher 4.000 Euro auf 6.000 Euro steigen. Die Förderung für Plug-in-Hybride in dieser Preisklasse steigt von bisher 3.000 Euro auf 4.500 Euro. Bei Autos mit einem Listenpreis ab 40.000 Euro bis 60.000 Euro sollen die Zuschüsse bei 5.000 Euro (Stromer) bzw. 4.000 Euro (Hybride) liegen. Die Automobilindustrie hat zugesagt, sich an den Kosten für die Förderung zu beteiligen.
Anmerkungen aus kommunaler Sicht
Der Masterplan Ladeinfrastruktur und die verbesserte Förderung von E-Autos sind wichtige Maßnahmen, um die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zu erreichen und die Umweltbelastungen in Städten und Gemeinden zu reduzieren. Um der Elektromobilität insgesamt zum Durchbruch zu verhelfen, muss die Ladeinfrastruktur nicht nur in den Städten, sondern auch in der Fläche ausgebaut werden. Komplementär zur verbesserten Förderung der Anschaffung von E-Autos im privaten Bereich sollten E-Antriebe bei kommunalen Fuhrparks noch stärker als bisher gefördert werden, zumal die Wegeprofile dieser Fahrzeuge regelmäßig besonders geeignet für den Einsatz von E-Antrieben sind. Im Übrigen sollte eine Förderpolitik im Bereich der öffentlichen wie der privaten Flotten ganzheitlich, d.h. Technologie offen ausgestaltet werden. Damit wird sichergestellt, dass sich die kosteneffizienteste, umweltfreundlichste und dem jeweiligen Nutzungsprofil entsprechende Technologie durchsetzt.
Az.: 33.1.5.2-001/004