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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 113/2015 vom 11.12.2014
Masterplan Umwelt und Gesundheit der NRW-Landesregierung
Die NRW-Landesregierung hat das Thema „Umweltgerechtigkeit“ im Koalitionsvertrag 2012 bis 2017 mit der Maßgabe festgelegt, die Zusammenhänge zwischen Umweltbelastungen und sozialer Benachteiligung systematisch aufzuarbeiten. Dies soll im Rahmen des „Masterplanes Umwelt und Gesundheit“ geschehen. Seit Anfang dieses Jahres ist hierzu eine Koordinierungsgruppe eingerichtet worden, die erste Eckpunkte erarbeitet hat, die nunmehr in einem Konzept konkretisiert werden sollen.
Ziel des Masterplans ist es, Verbesserungen im umweltbezogenen Gesundheitsschutz in NRW zu erreichen. Dazu soll der Masterplan strategische Handlungsfelder beschreiben und aufzeigen, mit welchen Maßnahmen die Umwelt- und Lebensqualität in NRW verbessert werden soll. Folgende Ziele werden verfolgt:
- Stärkung einer gesundheitsfördernden Umweltpolitik
- Senkung der Krankheitskosten
- Reduzierung von Luftschadstoffen, Lärmbelastungen und des Einflusses von nicht ionisierender Strahlung und Stoffen
- Gewährleistung geringerer Umwelt- und Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge zunehmender Mobilität
- Erhöhung der Umwelt- und Lebensqualität.
Unter Einbeziehung des MAIS, des MGEPA, des MWEBWV, des MIK, des MSW und des MFKJKS soll das MKULNV folgende Handlungsfelder im Masterplan konkretisieren:
- Verkehr und Gesundheit
- Luftqualität in Innenräumen
- Klimawandel und Gesundheit
- Umweltschadstoffe in Lebensmitteln
- Umwelt, Gesundheit und soziale Lage (Umweltgerechtigkeit)
- Stadtentwicklung
- Schutz vor nicht ionisierender Strahlung
- Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
- Integrierte Umwelt- und Gesundheitsplanung
- Integrierte Umwelt- und Gesundheitsberichterstattung.
Ziel des Masterplans ist nicht der Erlass von neuen Verordnungen zum BImSchG oder eines neuen Erlasses zum Verkehrslärm. Das haben die kommunalen Spitzenverbände in einer Besprechung mit dem federführenden MKUKLNV und dem MGEPA abgestimmt. Vielmehr sollen Kooperationsmöglichkeiten aufgezeigt werden und bestehende Förderprogramme um entsprechende Tatbestände ergänzt werden.
Ebenfalls wurde auf Bitten der kommunalen Spitzenverbände in Aussicht gestellt, Themenfelder, die bereits im Klimaschutzplan geregelt werden, nicht in den Masterplan aufzunehmen. Dies gilt z. B. für den Themenbereich „Klimawandel und Gesundheit“. In einem Workshop Anfang 2015 soll mit kommunalen Vertretern schließlich festgelegt werden, welche Handlungsfelder prioritär weiter entwickelt werden sollen. Auf dieser Grundlage wird das Umweltministerium dann das Gesamtkonzept für den zu erarbeitenden Masterplan erstellen.
Die Eckpunkte des „Masterplanes Umwelt und Gesundheit“ können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Rubrik "Fachinfo & Service > Fachgebiete > Umwelt, Abfall und Abwasser" abgerufen werden.
Az.: II gr-ko