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StGB NRW-Mitteilung 358/1999 vom 05.06.1999
Medienbildung in den Schulen
Der Ausschuß für Schule und Weiterbildung des Landtages wird am 1. Juni 1999 eine öffentliche Anhörung zum Thema "Medienbildung in den Schulen in NRW" abhalten. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW (Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag) hat dem Ausschuß vorab eine schriftliche Stellungnahme zugeleitet, in der die wesentlichen Eckpunkte aus Sicht der Schulträger dargestellt werden. Die Stellungnahme ist nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben:
"Der Einfluß und die Nutzung von Medien gewinnt in allen Lebensbereichen zunehmende Bedeutung. Die Bildungsinstitutionen und dabei insbesondere die Schulen sind aufgefordert, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Die Vermittlung von Medienkompetenz und die verstärkte Nutzung Neuer Medien für das Lernen sind wesentliche Bestandteile der Fortentwicklung der Qualität der Bildung. Mit der verstärkten Einbeziehung Neuer Medien kann das Lernen wirksam unterstützt werden. Multimedia und Online-Angebote treten zunehmend neben die traditionellen Lernmittel und bilden für die Schülerinnen und Schüler eine erweiterte Lernumgebung. Die kommunalen Spitzenverbände von Nordrhein-Westfalen begrüßen daher nachdrücklich Initiativen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Neuen Medien an den nordrhein-westfälischen Schulen.
Es steht außer Frage, daß die Kommunen ihren Beitrag zum Auf- bzw. Ausbau einer umfassenden Medienbildung in den Schulen leisten werden. Die Kommunen haben ein großes Interesse an modern ausgestatteten Schulen vor Ort, in denen Medienbildung umfassend und fächerübergreifend vermittelt wird.
Beim Ausbau der Medienbildung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ergeben sich aus Sicht der kommunalen Schulträger eine Reihe von Problemen und ungelösten Fragen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Punkte zu nennen:
1. Eine zeitgemäße Ausstattung der Schulen mit Neuen Medien ist die wichtigste Voraussetzung für die Umsetzung von Konzepten einer umfassenden Medienbildung. Das geltende Schulfinanzgesetz weist die Ausgabenlast auch für die Ausstattung der Schulen mit Multimedia einseitig den Schulaufwandsträgern zu. Angesichts des derzeitigen Ausbaustandes und der finanziellen Dimensionen einer Ausstattung der Schulen mit Multimedia ist klar, daß diese Aufgabe von den Kommunen allein nicht bewältigt werden kann. Ein im Auftrag der Bertelsmann Stiftung 1998 von der Forschungsgruppe Telekommunikation der Universität Bremen (Kubicek/Breiter) erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, daß eine Finanzierung der Ausstattung von Schulen mit Multimedia über die Bildungsetats alleine völlig unrealistisch ist. Um den Schulen zumindest eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen, sind je nach Ausstattungsstandard allein in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren Aufwendungen in Höhe von 300 Millionen DM bis 1,5 Milliarden DM erforderlich. Diese Investitionen, denen noch die Telekommunikationskosten und weitere Betriebskosten hinzuzurechnen sind, sind von den kommunalen Schulträgern allein nicht zu tragen.
Die Vermittlung von Medienkompetenz und die Vorbereitung junger Menschen auf die Informationsgesellschaft in den Schulen ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an deren Finanzierung sich die Kommunen und Länder, aber auch der Bund und die Wirtschaft sowie ggf. die Eltern angemessen beteiligen müssen. Um eine ausreichende landesseitige Beteiligung sicherzustellen, sollte im Schulfinanzgesetz eine dauerhafte Bezuschussung der Gemeinden für die Bereitstellung und die laufende Erneuerung der Multimediaausstattung in Schulen vorgesehen werden. Anschubfinanzierungen des Landes, wie jüngst im Bereich der Ausstattung der Grundschulen mit Neuen Medien, sind nicht geeignet, die Finanzierungsprobleme dauerhaft zu lösen. Es besteht vielmehr die Gefahr, daß Erwartungen geweckt werden, die unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen von den Schulträgern auf absehbare Zeit nicht erfüllt werden können.
2. Die kommunalen Spitzenverbände treten für einen schrittweisen Ausbau der Medienbildung in den Schulen ein. Dieser sollte in enger Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfolgen. Dabei sollen neue Partner, insbesondere aus der Wirtschaft, einbezogen werden. In einem ersten Schritt sollte das Projekt "NRW - Schulen ans Netz - Verständigung weltweit" fortgeführt werden mit dem Ziel, alle noch nicht beteiligten weiterführenden Schulen und schließlich auch die Grundschulen ans Netz anzuschließen.
3. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das Vorhaben der Landesregierung, durch den Ausbau des Wissenschaftsnetzes NRW zu einem "Bildungsnetz NRW" die Voraussetzung für einen kostengünstigen Zugang von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zum Internet zu schaffen. Die bereits seit längerem laufenden Überlegungen zu einem Bildungsnetz sollten nunmehr zügig abgeschlossen und in die konkrete Umsetzung gebracht werden. Dabei muß gewährleistet sein, daß die technische Infrastruktur für Bildungseinrichtungen im ländlichen Raum nicht hinter den für Groß- und Mittelstädte geltenden Standards zurückbleibt. Unterstützt werden auch Bemühungen, mit Telekommunikationsanbietern günstige Bildungstarife für Schulen auszuhandeln. Falls hierbei keine befriedigenden Ergebnisse erzielt werden können, sollte über eine gesetzliche Regelung nachgedacht werden.
4. Der derzeit seitens des Schulministeriums in Vorbereitung befindliche Orientierungsrahmen "Medienbildung", der Medienbildung integriert in die Fächer und in allen Jahrgangsstufen umfassend vorsieht, wird unterstützt. Aus kommunaler Sicht ist allerdings zu forden, daß die Festlegung pädagogischer Ziele in enger Abstimmung mit den Schulträgern erfolgt, weil jede inhaltliche Konzeption unmittelbare Auswirkungen auf die Ausstattungserfordernisse hat. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Medienbildung. Abzulehnen sind aus kommunaler Sicht unabgestimmte Ausstattungsvorgaben bzw. -standards, wie sie z. T. im NRW-Bildungsserver learn-line durch das Landesinstitut für Schule und Weiterbildung erfolgen.
5. Bei den weiteren Überlegungen zum Ausbau der Medienbildung in den Schulen müssen die Rückwirkungen auf den Bedarf an technischem Personal berücksichtigt und einbezogen werden. Bei einer Ausstattung von Schulen mit Computern ist ab einer bestimmten Größenordnung technisches Personal für Wartung und Netzwerkadministration erforderlich. Die Zuständigkeit für dieses Personal darf nicht auf die kommunalen Schulträger abgewälzt werden, wie dies beim nichtlehrenden bzw. pädagogischen Ergänzungspersonal in anderen Bereichen des Schulwesens geschieht. Befürwortet werden Überlegungen, zunächst im Rahmen von Pilotprojekten Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, auf einzelne Lehrerstellen zu verzichten und mit einem "Anteil" der eingesparten Mittel technisches Personal für die Betreuung von Computerräumen etc. zu finanzieren.
6. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der medienpädagogischen Ziele ist eine entsprechende Qualifizierung der Lehrer in diesem Bereich. Die kommunalen Spitzenverbände treten nachhaltig dafür ein, die Lehrerfort- und -weiterbildung zu intensivieren. Die Bereitstellung von Fortbildungsbudgets für kollegiumsinterne Fortbildungen wird unterstützt. Besonders unterstützt wird die Einbeziehung lokaler und regionaler Qualifizierungsangebote außerschulischer Partner, wobei sich insbesondere die kommunalen Volkshochschulen anbieten. Einzubeziehen sind darüber hinaus die kommunalen Bildstellen/Medienzentren und Bibliotheken, die einerseits Fort- und Weiterbildung unterstützen, andererseits Beratung und Orientierungshilfe für Schulen und Schulträger leisten können."
Az.: IV/2 240-10/2