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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 386/2006 vom 02.05.2006
Medizinische Versorgung im ländlichen Raum
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert Änderungen des Vertragsarztrechts, um Versorgungsengpässe und Versorgungslücken zu verhindern. Bereits heute gebe es Probleme, freiwerdende Arztstellen im ländlichen Raum wieder zu besetzen. Eine Politik, die die Interessen des ländlichen Raums ernst nimmt, müsse wirksame Maßnahmen ergreifen, um dieser Problematik ernsthaft entgegenzuwirken.
Der DStGB-Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit hat bereits mehrfach auf die problematische ärztliche Versorgung in vielen ländlichen Regionen hingewiesen. Zwar wurden mit dem GKV-Modernisierungs-gesetz bereits eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die der Verbesserung der Versorgungssituation dienen sollten. Diese reichen aber aus kommunaler Sicht bei weitem nicht aus, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum auch künftig sicherstellen zu können. Aus Sicht des Ausschusses sind folgende ergänzende Maßnahmen notwendig:
- Vereinfachung der Voraussetzungen für die Anstellung von Ärzten in Vertragsarztpraxen,
- Aufhebung der Beschränkung der Anstellung nur eines angestellten Arztes pro Vertragsarzt,
- Modifizierung der Altersgrenze,
- Verbesserung der Zulassungschancen bei vorheriger Tätigkeit in unterversorgten Regionen,
- Überprüfung der Unterversorgungsgrenze,
- Öffnungsklauseln auf Landesebene.
Az.: III 501