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StGB NRW-Mitteilung 154/2018 vom 02.02.2018
Mehr Ärztinnen 2016 in NRW-Krankenhäusern
Ende 2016 waren in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 41.262 hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte sowie 218.229 Personen als nichtärztliches Personal tätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, stieg der Anteil des weiblichen, hauptamtlich tätigen ärztlichen Personals im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte auf 45,4 Prozent. Im Jahr 2006 hatte der Anteil der Ärztinnen noch bei 38,8 Prozent gelegen. Im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Zahl der Ärztinnen um 58,1 Prozent, die ihrer männlichen Kollegen um 20,3 Prozent erhöht.
Von den 41.262 im Krankenhaus tätigen hauptamtlichen Ärztinnen und Ärzten stand im Jahr 2016 knapp ein Viertel (22,2 Prozent) in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. 2006 hatte ihr Anteil noch bei 14,6 Prozent gelegen. Während 11,9 Prozent der Ärzte in Teilzeit arbeiteten, waren es bei den Ärztinnen 34,5 Prozent. 70,7 Prozent aller teilzeitbeschäftigten Ärzte waren weiblich.
79,7 Prozent des nichtärztlichen Personals (218.229 Personen) waren Frauen. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten beim männlichen nichtärztlichen Personal lag bei 20,0 Prozent, beim weiblichen nichtärztlichen Personal bei 54,2 Prozent. 91,4 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten beim nichtärztlichen Personal waren Frauen.
Etwa die Hälfte des nichtärztlichen Personals (46,8 Prozent) war 2016 im Pflegedienst tätig. Im medizinisch-technischen Dienst arbeiteten 19,5 Prozent und weitere 13,9 Prozent waren im Wirtschafts-, Versorgungs- und Verwaltungsdienst beschäftigt. Der Anteil des Personals im Funktionsdienst lag bei 13,7 Prozent. 6,1 Prozent waren als sonstiges Personal (z. B. klinisches Hauspersonal, technischer Dienst, Sonderdienste) eingesetzt.
Darüber hinaus waren im Jahr 2016 in den 348 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 504 Belegärztinnen und Belegärzte (einschließlich bei Belegärzten angestellte Ärzte) sowie 300 Zahnärztinnen und Zahnärzte tätig. Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden sich im Internet unter: http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/21_18.pdf (Quelle: IT.NRW).
Az.: 31.1.18-001/001