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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 750/2024 vom 26.11.2024
Mehr als 16 000 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2023
In Nordrhein-Westfalen hat es im Jahr 2023 mindestens 16 306 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gegeben. Fast die Hälfte (47,0 Prozent) der gemeldeten Fälle waren Inobhutnahmen von Minderjährigen, die unbegleitet aus dem Ausland eingereist waren. Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Zahl der von den Jugendämtern gemeldeten Inobhutnahmen auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr zuvor (2022: 16 546).
Da jedoch einige Jugendämter für das Jahr 2023 keine oder nur unvollständige Daten melden konnten, ist davon auszugehen, dass die Fallzahl im letzten Jahr tatsächlich höher ausfiel. Ursächlich für die fehlenden bzw. unvollständigen Meldungen ist ein Cyberangriff bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen. Zudem konnte ein Jugendamt infolge einer technischen Anpassung nur unvollständige Daten liefern.
Werden für die Städte und Kreise mit fehlenden bzw. unvollständigen Daten die Ergebnisse aus dem Vorjahr herangezogen und der allgemeine Anstieg berücksichtigt, ergibt sich eine geschätzte Zahl von 17 099 Inobhutnahmen im Jahr 2023 (+3,3 Prozent gegenüber 2022).
Nach einem Höchststand im Jahr 2016 mit mehr als 22 000 Inobhutnahmen war die Zahl in den Folgejahren zunächst gesunken; 2021 hatte es knapp 12 200 Fälle gegeben. In den Jahren 2022 und 2023 erhöhte sich die Fallzahl wieder auf jeweils 16 000 Inobhutnahmen in NRW.
Laut Gesetz ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, minderjährige Personen in Obhut zu nehmen, wenn diese selbst um Obhut bitten oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen besteht. Im Jahr 2023 erfolgten 1 862 Inobhutnahmen auf eigenen Wunsch der minderjährigen Person (11,4 Prozent aller gemeldeten Fälle) und 6 776 Inobhutnahmen wegen dringender Kindeswohlgefährdung (41,6 Prozent).
Zudem erfolgt eine Inobhutnahme, wenn eine minderjährige Person aus dem Ausland unbegleitet nach Deutschland einreist. Dazu werden die Minderjährigen zunächst unmittelbar nach der Einreise vorläufig in Obhut genommen. Je nach Einschätzung der Situation erfolgt ggf. im Anschluss eine Verteilung auf die Jugendämter im Bundesgebiet für eine reguläre Inobhutnahme: Im Jahr 2023 gab es in NRW 4 021 vorläufige Inobhutnahmen (24,7 Prozent aller gemeldeten Fälle) und 3 647 reguläre Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet aus dem Ausland eingereist waren (22,4 Prozent).
Von allen 16 306 deutschen wie ausländischen Minderjährigen, die 2023 laut Meldung in NRW in Obhut genommen wurden, waren 66,8 Prozent männlich und 33,2 Prozent weiblich. 69,4 Prozent der im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Minderjährigen waren 14 Jahre oder älter und 30,6 Prozent unter 14 Jahre alt.
(Quelle: IT.NRW)
Az.: 35.0.1-005/001