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StGB NRW-Mitteilung 531/2016 vom 25.07.2016
Mehr Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW 2015
Ende 2015 bezogen in Nordrhein-Westfalen 107.013 Personen Sozialhilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2.715 oder 2,6 Prozent mehr Empfänger/innen als Ende 2014 (damals: 104.298).
Bei den Empfängern handelte es sich im vergangenen Jahr überwiegend um Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (91,5 Prozent). Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten in Nordrhein-Westfalen fast so viele Frauen (49,5 Prozent) wie Männer (50,5 Prozent).
Nahezu zwei Drittel (63,6 Prozent) der nordrhein-westfälischen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt lebten Ende 2015 in Einrichtungen (z. B. in Wohn- oder Pflegeheimen). Für diesen Personenkreis wird die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen gewährten Leistungen gezahlt. Mit durchschnittlich 56 Jahren waren die Leistungsbezieher in Einrichtungen zwölf Jahre älter als jene Empfänger, die nicht in Einrichtungen untergebracht waren (44 Jahre).
Wie die Statistiker weiter mitteilen, haben beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistungsart soll vor allem den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können neben den maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser sog. weitere notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Kleiderbeihilfen oder Barbeträge (Taschengelder) zur freien Verfügung.
Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise für die Jahre 2014 und 2015 finden sich im Internet unter
http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2016/pdf/193_16.pdf . Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise für die Jahre 2012 und 2013 finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2014/pdf/213_14.pdf (Quelle: IT.NRW).
Az.: 37.0.1.1