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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 661/2016 vom 31.08.2016
Mehr Fördermittel für Strategie Soziale Stadt
Das Bundeskabinett hat heute die ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt „Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier“ verabschiedet. Dazu wird die Bundesregierung die Fördermittel für benachteiligte Stadtviertel und soziale Brennpunkte deutlich aufstocken, eigene Unterstützungsprogramme erweitern und sie besser auf die Bedürfnisse dieser Viertel anpassen.
Zwischen 2017 und 2020 werden danach an die Kommunen insgesamt 1,2 Milliarden Euro fließen, um damit u.a. dringende Baumaßmaßnahmen zum Beispiel in Schulen, Kitas oder Stadteilzentren zu finanzieren und soziale Projekte besser zu unterstützen. Außerdem soll die Verbraucherberatung in Stadteilen mit niedrigeren Einkommen gestärkt werden.
Details zu Fördermitteln
Die Bundesregierung wird die soziale Stadtentwicklung in den kommenden vier Jahren entsprechend dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 zusätzlich mit 300 Mio. Euro aus Mitteln des BMUB unterstützen. Die Mittel sollen wie folgt eingesetzt werden:
- 200 Mio. Euro stehen jährlich für den neuen Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ zur Verfügung, mit dem die Kommunen unter anderem Kitas, Schulen und Stadtteilzentren in Quartieren mit besonderen sozialen Integrationsanforderungen zu „Orten der Integration“ umbauen können.
- Weitere 10 Mio. Euro werden in bundeseigene Projekte und Programme zur Umsetzung der ressortübergreifenden Strategie fließen.
- Der Stadtumbau Ost / West wird zusätzlich mit 50 Mio. Euro gefördert. Davon sollen insbesondere auch ländliche Regionen profitieren.
- Das Programm „Soziale Stadt“ wird ab dem Jahr 2107 zudem jährlich um weitere 40 Millionen Euro aufgestockt.
Mit dem Beschluss einer ressortübergreifenden Strategie zur sozialen Stadt setzt die Bundesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Seit 1999 werden benachteiligte Stadtteile mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt unterstützt. Gemeinsam mit den Ländern stellt der Bund Mittel zur Verfügung, um Quartiere und Nachbarschaften für alle Menschen lebenswert zu gestalten und Integration und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern.
Ziel ist es, soziale Benachteiligungen abzubauen, indem bauliche Maßnahmen für die soziale Infrastruktur und zur Verbesserung des Wohnumfelds mit sozial-integrativen Angeboten kombiniert werden. Die neue ressortübergreifende Strategie verfolgt einen sozial-räumlichen Ansatz, der sich in der Vergangenheit mit dem gemeinsam von Bundesfamilienministerium und BMUB umgesetzten Programm "Jugend stärken im Quartier" als erfolgreich erwiesen hat.
Mit dem Programm "Jugend stärken im Quartier" wird jungen Menschen geholfen, die den Übergang in die Arbeitswelt aus eigener Kraft oder mit den Standardinstrumenten der Arbeitsmarktpolitik nicht meistern, weil sie zum Beispiel aus schwierigen familiären Verhältnissen stammen oder vor anderen Herausforderungen stehen. Fachkräfte der Jugendsozialarbeit unterstützen sie, individuelle Hürden auf dem Weg zu überwinden, damit sie eine neue Perspektive für die Zukunft gewinnen. In knapp zwei Jahren wurden 13.000 junge Menschen in benachteiligten Quartieren erreicht.
Mit den jährlichen Mitteln von 10 Millionen sollen Maßnahmen des Bundes in benachteiligten Stadtteilen gefördert werden, zum Beispiel die aufsuchende Verbraucherberatung. Mit der Verzahnung von Stadtentwicklungspolitik und Verbraucherpolitik sollen bereits vorhandene örtliche Strukturen genutzt werden, um durch die direkte Ansprache im Wohnumfeld niedrigschwellig, bürgernah und präventiv Hilfestellung zu geben und so die Zugangswege zu Informationsangeboten für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.
Bewertung
Die geplante Förderung ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Mit Blick auf die Umsetzung des neuen Investitionspakts wird darauf zu achten sein, dass die Förderung nicht nur einzelnen Großstädten, sondern auch kleineren Städten und Gemeinden mit Förderbedarf — insbesondere in ländlichen Regionen — zu Gute kommt. Daher bedarf es auch einer sachgerechten Festlegung möglicher Fördertatbestände, die nicht zu eng gezogen werden darf. Es besteht ein flächendeckender kommunaler Bedarf hinsichtlich der Schaffung neuer bzw. der Ertüchtigung bestehender Integrationsangebote.
Einzelheiten zu den Fördermodalitäten des Investitionspakts Soziale Integration sowie zum Antragsverfahren werden derzeit noch abgestimmt. Es wird eine eigenständige Verwaltungsvereinbarung (VV) Bund-Länder geben, in der die Details geregelt werden. Sowohl die neue VV Soziale Integration als auch die VV Städtebauförderung 2017 werden in Kürze zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beraten. Nach Vorlage der VV werden wir über die nähere Ausgestaltung des Programms und das weitere Verfahren informieren.
Az.: 20.2.2-002/010