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StGB NRW-Mitteilung 217/2013 vom 01.03.2013
Mehr Geld für Kita-Betreuungsplätze
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, das die finanzielle Grundlage für 30.000 neue öffentlich geförderte Kinder-Betreuungsplätze bildet, zugestimmt.
Der Bund stellt zur Investitionsfinanzierung einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 580,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Betriebskosten wird den Ländern im Jahr 2013 vom Bund ein Betrag in Höhe von 18,75 Millionen Euro, im Jahr 2014 in Höhe von 37,5 Millionen Euro sowie ab 2015 von jährlich 75 Millionen übertragen. Mit dem Gesetz ist der Bund der Forderung der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen, zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau bereitzustellen. Die Umsetzung war fraglich geworden, da der Bundesrat dem „Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags", das zunächst die Regelung enthielt, die Zustimmung verweigert hat. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund ein eigenes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, dass durch die Zustimmung des Bundesrates jetzt seinen Abschluss gefunden hat.
Az.: III/2 711