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StGB NRW-Mitteilung 620/2014 vom 29.10.2014
Mehr Hilfen nach SGB VIII in NRW 2013
Im Jahr 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen 252 391 erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) — Achtes Buch (VIII) — Kinder- und Jugendhilfe — gewährt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,6 Prozent mehr Hilfen als im Vorjahr (2012: 245 957). Die Gesamtzahl der Hilfen beinhaltet auch 17 759 Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe im engeren Sinne sind, aber in der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.
Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen hatte in Nordrhein-Westfalen 2013 mit einem Zuwachs von 24 Prozent den deutlichsten Anstieg unter den Hilfen zu verzeichnen. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrations-helfer bei einer seelischen Behinderung oder Unterstützung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche des Kindes oder des Jugendlichen.
Wie bereits im Vorjahr war die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (118 932), gefolgt von Unterbringung in Heimen (27 760), Vollzeitpflege in einer anderen Familie (24 356) sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe (24 096).
56 Prozent der Kinder und Jugendlichen, für die eine Erziehungshilfe gewährt wurde, waren männlich. Knapp die Hälfte der Kinder (47 Prozent) war zwischen 6 und 13 Jahre alt. 30 Prozent der Hilfeempfänger hatten mindestens ein Elternteil, das im Ausland geboren ist. 14 Prozent der Kinder und Jugendlichen sprachen in ihrer Familie überwiegend nicht deutsch. Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurde die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen aus der Summe der in einem Jahr beendeten und am Jahresende andauernden Hilfen ermittelt. (Quelle: IT.NRW)
Az.: III/2 810-8