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StGB NRW-Mitteilung 477/2015 vom 27.07.2015
Mehr Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2014 in NRW
Im Jahr 2014 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 13.198 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Anstieg ist maßgeblich auf die Zunahme der Zahl von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen. Im Jahr 2014 reisten 44,9 Prozent mehr Kinder und Jugendliche ohne Eltern aus dem Ausland ein als 2013. Vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt dann ergriffen, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.
2014 handelte es sich in Nordrhein-Westfalen bei der Mehrzahl der unter den Schutz des Jugendamts gestellten Kinder und Jugendlichen um Personen ab 14 Jahren (8.250); Kinder im Alter von unter 14 Jahren waren in 37,5 Prozent der Fälle (4.948) betroffen. 46,0 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Mädchen. Häufigste Anlässe für die vorläufige "Schutzmaßnahme" waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, unbegleitetes Einreisen aus dem Ausland oder Beziehungsprobleme der Eltern.
8.247 der Inobhutnahmen (62,5 Prozent) wurden auf Initiative des Jugendamts oder der Polizei durchgeführt. In 3.195 Fällen (24,2 Prozent) ging das behördliche Eingreifen auf die Initiative des Kindes oder des Jugendlichen selbst zurück. In den übrigen 1.756 Fällen wiesen z. B. Lehrer, Ärzte, Verwandte oder Nachbarn die Behörden auf die Notsituation der Kinder und Jugendlichen hin.
Az.: III 717