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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 316/2017 vom 30.03.2017
Merkblätter zum neuen Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Die Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) hat diverse Merkblätter veröffentlicht, welche die praktische Handhabung der neuen Fassung des TVgG NRW erleichtern sollen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Umweltschutz und die Vorgaben zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Merkblätter können auf der Website der Servicestelle unter https://www.vergabe.nrw.de/servicestelle-tvgg-nrw heruntergeladen werden.
Das neue TVgG NRW tritt am 01.04.2017 vollständig in Kraft und ersetzt das seit dem 01.05.2012 geltende TVgG NRW alter Fassung. Das neue Gesetz gilt, wie auch die diesbezügliche neue Rechtsverordnung, für alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des TVgG-NRW, die nach dem Inkrafttreten begonnen werden.
Az.: 21.1.3.1-007/001 os