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StGB NRW-Mitteilung 450/2003 vom 22.05.2003

Merkblatt zur Wasseraufsicht in Bädern

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. und der Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V. haben am 06.05.2003 darauf hingewiesen, daß die Neufassung des Merkblattes 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ zur Verfügung stehe. Mit seinen Aussagen zur Organisation und Durchführung der Wasseraufsicht bringe das Merkblatt ein Plus an Sicherheit: nicht nur für Badegäste, sondern auch für die Betreiber, deren Haftungsrisiken bei Einhaltung der Vorgaben des Merkblattes minimiert werden könnten.

Das Merkblatt ermögliche, künftig Rettungsschwimmer unter bestimmten, streng definierten Voraussetzungen für die Wasseraufsicht einzusetzen, auch wenn keine Fachkraft im Bad anwesend sei. Damit werde die Forderung des Merkblattes von 1997, daß - abgesehen von wenigen Ausnahmen – eine Fachkraft ständig im Bad anwesend sein müsse, nicht mehr aufrecht erhalten.

Weitere Informationen zum Merkblatt 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ gibt es beim Bundesfachverband öffentliche Bäder e.V., Essen (Postfach 34 02 01, 45074 Essen, Telefon: 0201/87969-0, Telefax: -20, E-Mail: info@boeb.de, Internet:www.boeb.de). Dort kann das Merkblatt auch zum Preis von 5,11 Euro (zzgl. Porto und Verpackung) angefordert werden.

Az.: IV/2-390-24

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