Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 333/2022 vom 12.05.2022

Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung veröffentlicht

Die Verordnung über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln im Land Nordrhein-Westfalen (Mietspiegel-Zuständigkeits-Verordnung) ist im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV. NRW. 2022 S. 723) veröffentlicht worden.

In dieser wird die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln nach den §§ 558c Abs. 1 und 4, 558d Abs. 1 BGB in der durch das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) geänderten Form den Gemeinden als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen.

Über die Verbändeanhörung und die in diesem Rahmen abgegebenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 99/2022 vom 25.02.2022, Schnellbrief Nr. 171/2022 vom 21.03.2022 und Schnellbrief Nr. 200/2022 vom 01.04.2022 berichtet.

Der jetzt veröffentlichte Verordnungstext entspricht dem des ursprünglichen Entwurfs. Die Verordnung tritt zeitgleich mit den Änderungen der §§ 558c und 558d BGB zum 01.07.2022 in Kraft.

Az.: 20.4.2.2-004/003 ste

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