Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 798/2023 vom 22.12.2023

Migrationspolitik – aktuelle Entwicklungen

Am 21.12.2023 hat ein Treffen der drei Kommunalen Spitzenverbände (u.a. DStGB) mit Herrn Staatssekretär Bernd Krösser im Bundesinnenministerium stattgefunden. Inhaltlich ging es dabei vor allem um die aktuellen Entwicklungen und den Stand bei der Umsetzung der Vereinbarungen zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -Chefs der Länder vom 06.11.2023 (vergleiche dazu den Schnellbrief 373 vom 8. November 2023). Der DStGB hat die Erkenntnisse aus dem Gespräch der hiesigen Geschäftsstelle wie folgt mitgeteilt:

Aktuelle Entwicklungen

Das BMI geht in diesem Jahr von 350.000 Asylerst- und rund 25.-30.000 Asylfolgeanträgen aus. Im Vergleich zu den Vormonaten sind die Zahlen aktuell rückläufig. Dies liegt auch an den eingeführten stationären Grenzkontrollen, ist aber witterungsbedingt.

Einsetzung einer Migrations-/Integrationskommission

Die angekündigte Kommission soll im nächsten Jahr eingerichtet werden. Hier liegt die Federführung im Bundeskanzleramt. Dort werden aktuell die konkrete Ausrichtung, Inhalte und die möglichen Beteiligten ausgelotet.

Beschleunigung von Asyl- und Asylgerichtsverfahren/Ertüchtigung des BAMF

Damit das BAMF die geplanten beschleunigten Asylverfahren für Asylsuchende und für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, umsetzen kann, bedarf es deutlich mehr Personal und finanzielle Ressourcen. Dies ist bei der aktuellen Haushaltslage kaum umsetzbar. Vor dem Hintergrund arbeitet das BMI gemeinsam mit dem BAMF daran, die Verfahren effizienter zu gestalten und stärker Schwerpunkte zu setzen.

Verbesserte Rückführung

Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben sich nun doch auf das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz geeinigt. Damit verbunden sind neben den Vorschriften zur Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden auch zwei Formulierungshilfen, die die erleichterte Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern und Geduldeten betrifft, sowie die geplante Umsetzung der Leistungskürzungen (s.u.).  Der Bundestag wird sich im Januar mit dem Gesetz befassen.

Leistungskürzungen für Asylbewerber

Die geplanten Leistungskürzungen, die in § 2 Absatz 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes und Sozialgesetzbuch II und XII rechtlich verankert werden sollen, werden geplant im Januar 2024 im Bundestag verabschiedet. Wir vertreten dabei gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Auffassung, dass es bei der Umsetzung einen „Bestandschutz“ für Asylbewerber geben sollte, die bereits über die 18 Monate hinaus Analogleistungen nach dem SGB beziehen. Ansonsten hätten die Behörden einen erheblichen Umstellungsaufwand für alle Analog-Leistungsbezieher, die wieder ins Asylbewerberleistungsrecht zurückgestuft werden müssten. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die möglicherweise in nur wenigen Monaten oder Wochen ohnehin berechtigt sind, sog. Analogleistungen nach dem SGB zu beziehen.

Reform der EU-Asyl-/Migrationspolitik (GEAS)

Der in dieser Woche beschlossene Kompromiss in der EU für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem ist aus Sicht des BMI ein wichtiger Schritt und es wird entgegen unseren Erwartungen ein unmittelbarer Effekt erwartet. Für die Umsetzung der geplanten Grenz- und Asylverfahren werden zwar zwei Jahre vorgesehen, aber die Signalwirkung sei dagegen erheblich. Insbesondere ein Fortschritt liegt aus Sicht des BMI in dem sog. Screening Verfahren, bei dem künftig die Registrierung und Identitätsüberprüfung nicht nur an den Außengrenzen, sondern auch im Inland verpflichtend sein wird. Eine Harmonisierung des Leistungsrechts in der EU ist dagegen nicht Bestandteil des Kompromisses und wird von der EU-Kommission auch nicht in Erwägung gezogen. Aus unserer Sicht müsste dies zwingend in Betracht gezogen und zumindest geprüft werden.

Stand Migrationsabkommen

Es wurden einige Migrationsabkommen, wie jüngst in Indien, durch das BMI und den Beauftragten Joachim Stamp auf den Weg gebracht. Laufende Gespräche gibt es mit den nordafrikanischen Staaten, Marokko und der Türkei. Dabei gibt es bereits ein Signal aus der Türkei, dass es Interesse an einer Verlängerung des EU-Türkei Abkommen gibt. Anreize in den Gesprächen werden dabei auch durch Angebote zur legalen Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften seitens der Bundesregierung gemacht.

Integrationskurse

Die Integrationskurse werden trotz der Haushaltskürzungen auf dem bisherigen Niveau zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht des BAMF sollte dies auch ausreichen.

Az.: 16.1.1-003/001

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