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StGB NRW-Mitteilung 115/2016 vom 28.01.2016

MIK-Erlass zur Sensibilisierung für den Karneval

Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat der StGB NRW-Geschäftsstelle einen Erlass an die Bezirksregierungen bezüglich der Karnevalssensibilisierung in den Landeseinrichtungen zur Kenntnis gegeben. Hintergrund des Erlasses ist, dass ein Großteil der Flüchtlinge keinerlei Erfahrung haben mit dem Brauchtum und den Besonderheiten, die mit den Karnevalstagen verbunden sind.

In dem Erlass bittet das Ministerium die Bezirksregierungen, die in den jeweiligen Regierungsbezirk eingesetzten Betreuungsorganisationen aufzufordern, die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte mit den Brauchtümern und Abläufen an den Karnevalstagen vertraut zu machen. Dabei sollen die Betroffenen auch ausdrücklich auf die von ihnen zu beachtende räumliche Beschränkung ihres Aufenthalts nach §§ 56 ff. Asylgesetz hingewiesen werden. Der Erlass gilt zwar unmittelbar nur für die vom Land selbst betriebenen Einrichtungen, kann aber im übertragenen Sinne auch für die kommunalen Unterkünfte zur Beachtung empfohlen werden.

Az.: 16.1.4.2

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