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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 507/2013 vom 13.08.2013
Milliarden für Kraftwerke gefordert
Betreiber von Kohle- und Gaskraftwerken beklagen die mangelnde Auslastung ihrer Kraftwerke. Diese werden immer seltener gebraucht, um die Stromerzeugung zu stützen. Aus diesem Grund hat Wirtschaftsminister Duin am 12.08.2013 anlässlich eines Gesprächs mit Kommunalpolitikern und Vertretern von Stadtwerken aus NRW Unterstützung in Milliardenhöhe gefordert.
Nachdem der Wirtschaftsminister über die Lage diskutiert hatte, bestand Konsens zwischen Politikern und Energieversorgungsunternehmen: Konventionelle Kraftwerksbetreiber haben große wirtschaftliche Probleme. Sie sind die Verlierer der 2011 im Konsens beschlossenen Energiewende.
Da in Deutschland der Ökostrom im Netz Vorrang hat, wird Energie aus konventionellen Kraftwerken immer seltener gebraucht. Als Negativbeispiel wird das Gas- und Dampfturbinen(GuD)-Kraftwerk Knapsack II in Hürth bei Köln angeführt. Das Kraftwerk ist seit der Inbetriebnahme vor drei Monaten nur an zwei Tagen am Netz gewesen.
Aus Sicht des VKU tragen die Betreiber Systemverantwortung für den Fall einer Flaute. Damit ist der Fall gemeint, dass nicht genug Wind- und Solarstrom bereit steht. Wenn die Flaute nicht eintritt, wird die von den konventionellen Kraftwerken garantierte Versorgungssicherheit aber nicht honoriert. Dies muss - so der VKU - bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dringend geändert werden.
Demgegenüber setzen die Grünen völlig andere Akzente. Alte Kohlekraftwerke seien unflexibel und nicht mehr rentabel. Sie könnten die fluktuierenden erneuerbaren Energien nicht sinnvoll ergänzen. Die Grünen setzen für den Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien auf leistungsstarke Gaskraftwerke mit hoher Wärmeauskopplung. Nötig sei auch der Aufbau eines so genannten Kapazitätsmarktes, der das Vorhalten von Kraftwerksreserven für Zeiten ohne ausreichend Wind und Sonne regeln sollte. Eine solche Kraftwerksreserve müsse zuverlässig mindestens 4.000 bis 5.000 Megawatt aus konventionellen Kraftwerken vorhalten können.
Az.: II/3 811-00/8