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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 376/2018 vom 26.06.2018
Mindestlohn wohl bald bei 9,19 Euro pro Stunde
Der bundesweit geltende Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro brutto je Zeitstunde wird zum Jahreswechsel erhöht. Am 26.06.2018 hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 01.01.2019 vor. Zum 01.01.2020 soll der Mindestlohn auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde steigen. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch durch eine Rechtsverordnung in Kraft setzen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sie – wie in der Vergangenheit – den Empfehlungen der Kommission folgt.
Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz sieht vor, dass bei öffentlichen Aufträgen, für deren Erbringung keine tarifvertraglichen Vorgaben greifen, den Beschäftigten wenigstens ein Entgelt zu zahlen ist, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der jeweils geltenden Fassung entspricht (§ 2 Abs. 3 Satz 1 TVgG NRW).
Az.: 21.1.1.8-001/001