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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 7/2001 vom 05.01.2001
Ministerpräsidenten zu Sparkassen und Landesbanken
Am 14. Dezember 2000 hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin u. a. mit der Frage der Bestandssicherung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute befasst.
Danach halten die Regierungschefs zunächst an der Auffassung fest, dass es sich bei Anstaltslast und Gewährträgerhaftung nicht um gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfen handelt und erstrecken diese Einschätzung auch auf die Beschwerde der Bankenvereinigung der Europäischen Union. Sodann betonen sie, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute Rechtsklarheit und Planungssicherheit zur Erfüllung ihrer gesetzlich fixierten Aufgaben benötigen. Daraus leiten die Ministerpräsidenten ihre Bereitschaft ab, gemeinsam mit den von ihren Ländern getragenen öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten zusammen mit der Bundesregierung Gespräche mit der Europäischen Kommission mit dem Ziel einer Lösung des Themas "Anstaltslast und Gewährträgerhaftung" zu führen.
Dazu wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Gespräche mit der Europäischen Kommission zu begleiten. Die Arbeitsgruppe wird den Regierungschefs von Bund und Ländern Vorschläge für ein gemeinsames Vorgehen unterbreiten, die die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern berücksichtigen.
Damit ist von Seiten der Ministerpräsidentenkonferenz keine inhaltliche Festlegung getroffen, sondern nur eine Abstimmung über das weitere Verfahren vorgenommen worden. Der Zeitplan hinsichtlich der Arbeit der Arbeitsgruppe ist offen. Das Bundesfinanzministerium hat mehrfach verdeutlicht, dass sich der Bund in der Angelegenheit auf eine moderierende Rolle zurückziehen will. Zur Wiedereinsetzung der "Koch-Weser-Arbeitsgruppe" soll es nur kommen, wenn sich sämtliche Länder hinter diesem Anliegen versammeln und ein Ausscheren einzelner Länder ausgeschlossen ist.
Quelle: DStGB Aktuell 5100 vom 22.12.2000
Az.: IV-961-07