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StGB NRW-Mitteilung 372/2006 vom 22.05.2006
Missbrauch von Mitteln für den Ganztag
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber informiert, dass der Vorwurf des Missbrauchs von Mitteln aus dem Investitionsprogramm des Bundes zum Aufbau von Ganztagsangeboten nicht das Land NRW und auch nicht die Kommunen in NRW betreffe.
Von den insgesamt 4 Mrd. Euro aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung stünden Nordrhein-Westfalen insgesamt 914 Mio. Euro zur Verfügung. Für Investitionen und Ausstattungen in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich seien davon bereits 660 Mio. Euro von den Kommunen beantragt und von den Bezirksregierungen weitestgehend bewilligt worden. Die verbleibenden Mittel stünden vor allem für die neuen Hauptschulen mit erweitertem Ganztagsangebot zur Verfügung.
Az.: IV/2 211-13