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StGB NRW-Mitteilung 710/2001 vom 05.12.2001
Mittel für den Brandschutz
Zur Mittelverteilung im Jahr 2002 und den Folgejahren ist der Geschäftsstelle aus dem Innenministerium folgende Berechnung bekannt:
- 34,5 Mio. DM
- 47,5 Mio. DM
- 60 Mio. DM
- 75 Mio. DM
Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß es sich um eine Modellrechnung handelt. Diese setzt voraus, daß zwei Großprojekte in Gelsenkirchen und Hagen bezuschußt werden und insofern sich die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2002 und die Folgejahre erhöhen werden. Ein Beschluß des Landtages hierüber steht noch aus. Möglicherweise wird sich die Summe für 2002 erhöhen.
Der versprochene Runderlaß ist noch nicht fertiggestellt. Auch hier wartet man die Letztentscheidungen des Parlaments ab. Der StGB wird seine Mitglieder unverzüglich unterrichten, wenn nähere Einzelheiten bekannt werden.
Az.: I 132-03