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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 627/2024 vom 16.09.2024
Mittel im Förderprogramm "progres.NRW - Emissionsarme Mobilität"
Nach Informationen aus dem MWIKE NRW stehen noch erhebliche Mittel im Förderprogramm „progres.NRW – Emissionsarme Mobilität“ für 2024 zur Verfügung. Diese Förderrichtlinie beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität.
Förderfähig sind beispielsweise die Beschaffung von rein batterieelektrischen Fahrzeugen (PKW, LKW, Busse) oder die Errichtung von Ladepunkten im Rahmen eines Umsetzungskonzepts für Elektromobilität. Auch Zuwendungen für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte oder die Beschaffung von Lastenrädern sind möglich.
Die Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist zurzeit ausgesetzt, da der Bund hierfür eine Förderung anbietet. Nach dem Auslaufen der Bundesförderung am 1. November 2024 wird die Landesförderung für diesen Fördergegenstand (ab 2. November 2024) wieder ermöglicht. Auch die Landesförderung für den Fördergegenstand „Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge“ soll ab 2. November 2024 wieder ermöglicht werden.
Bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg sind weitergehende Informationen abrufbar:
Az.: 33 0 003/002