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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 91/1998 vom 20.02.1998
Mittelverteilung nach dem Bundesregionalisierungsgesetz
Mit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs im Rahmen der Bahnstrukturreform ist die staatliche Aufgabenverantwortung für den SPNV der Eisenbahnen des Bundes auf die Länder übergegangen. Gleichzeitig erhielten die Länder einen Anteil an dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Nach dem Gesetzesauftrag war zum 31.12.1997 zu prüfen, ob ein Betrag von 7,9 Mrd. DM ausreicht, um 1998 bis 2001 Verkehrsleistungen im SPNV im gleichen Umfang vereinbaren zu können, wie sie nach dem Fahrplan 1993/1994 erbracht worden sind. Im Einvernehmen mit den Ländern hatte der Bund hierzu im vergangenen Jahr eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer Untersuchung der Kosten- und Ertragslage für die Verkehrsleistungen im SPNV beauftragt. Diese Untersuchung hat ergeben, daß sich der Finanzbedarf der Länder für die Vereinbarung von Verkehrsleistungen, die in Qualität und Quantität dem Fahrplan 1993/1994 entsprechen, im Zeitraum 1998 bis 2001 gegenüber der geltenden Fassung ändert. Das Regionalisierungsgesetz des Bundes wird demzufolge dem Untersuchungsergebnis entsprechend geändert. Hierzu liegt ein Referentenentwurf vor. Dieser sieht für Nordrhein-Westfalen eine Mittelzuweisung von 1.126,09 Mio. DM für 1998 1.094,16 Mio. DM für 1999, 1.067,07 Mio. DM für das Jahr 2000 und 1.046,17 Mio. DM für 2001 und die Folgejahre vor. Vor der Revision war für das Land eine Mittelzuweisung von 1.165,10 Mio. DM für 1997 und die Folgejahre vorgesehen.
Az.: III/1 441-50