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StGB NRW-Mitteilung 276/2015 vom 21.04.2015
Modellprogramm "Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben"
Die meisten Menschen wünschen sich eine Wohnumgebung, die ihnen Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, soziale Kontakte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und die ihnen auch im Alter, bei Krankheit, Hilfe- und Unterstützungsbedarf die notwendige Versorgung sichert. Wie man wohnen möchte, hängt vor allem von der individuellen Lebensgestaltung ab. Als eine Möglichkeit haben sich in den vergangenen Jahren unterschiedliche Ansätze und Formen des gemeinschaftlichen Wohnens herausgebildet. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Wohnungsunternehmen, Kommunen und sonstige Träger interessieren sich für diese Wohnformen und äußern zunehmend den Wunsch, aktiv zu werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat daher das neue Modellprogramm "Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben" aufgelegt, das die Zielsetzung verfolgt, beispielgebende gemeinschaftliche Wohnprojekte zu fördern. Teilnehmende Projekte sollen in inhaltlicher Hinsicht Modellcharakter aufweisen und Vorbildwirkung entfalten können. Neben der Förderung der Projekte vor Ort wird dabei auch eine Analyse der Prozessqualitäten der realisierten Projekte vorgenommen und die Bedeutung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten für die Entwicklung ihrer Umgebung dargestellt. Die Schritte eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts - von der Idee über die Realisierung bis zur Bewertung von Ergebnissen - werden aufbereitet, um die Ergebnisse für andere interessierte Projekte nutzbar zu machen.
Das Programm richtet sich an Initiativen, Wohnungsunternehmen, Gruppen, Organisationen und Kommunen, die sich mit dem Gedanken tragen, ein innovatives gemeinschaftliches Wohnprojekt zu konzipieren, zu planen und umzusetzen. Bei der Planung der Projekte sollen die Kommunen vor Ort eng mit einbezogen werden. Das Programm wurde in den vergangenen Tagen mit einem Interessenbekundungsverfahren gestartet, das noch bis zum 31. Mai .2015 läuft. Der Ausschreibungstext, ein Bewerbungsformular und weitere Informationen stehen in dem Serviceportal unter http://serviceportal-zuhause-im-alter.de bereit.
Aufgrund der eng begrenzten Mittel und der hohen inhaltlichen Anforderungen werden bundesweit nur wenige Projekte ausgewählt werden können. Das Ministerium bittet daher, in Ihrem Wirkungsbereich Bewerbungsaufforderungen möglichst auf in Frage kommende Projekte mit der erforderlichen Qualität und Innovationskraft zu begrenzen. Für eventuelle Rückfragen zum Programm stehen im BMFSFJ Martin Amberger (martin.amberger@bmfsfj.bund.de ) oder Thomas Wauters (thomas.wauters@bmfsfj.bund.de ) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Az.: III/2 870