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StGB NRW-Mitteilung 337/2000 vom 20.06.2000
Modellprogramm "Vom Hausnotruf zum Serviceruf"
Die Hausnotrufdienste in Nordrhein-Westfalen haben sich in den letzten 15 Jahren zum Dreh- und Angelpunkt der ambulanten Versorgung entwickelt. Der Hausnotruf ermöglicht es vielen alten, kranken und behinderten Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung weiter zu leben und sich sicher und geborgen zu fühlen. In einem zweijährigen Modellprogramm der Landesregierung wurden sieben Hausnotrufdienste beispielhaft zum Serviceruf ausgeweitet. Inzwischen haben weitere Dienste diese Entwicklung nachvollzogen.
Um die Hausnotruf-Dienste bekannter zu machen und die mit dem Modellprojekt "Vom Hausnotruf zum Serviceruf" verbundenen Vorteile den Verbraucherinnen und Verbrauchern näher zu bringen, hat die Landesregierung eine Broschüre als "Ratgeber" für die an Hausnotruf- und Service-Diensten interessierten Bürger erstellt.
Exemplare der Broschüre können bei Interesse unter Angabe der Veröffentlichungsnummer 1147 schriftlich (per Fax oder Postkarte) unter folgender Adresse bestellt werden: Gemeinnützige Werkstätten Neuss GmbH (GWN), Am Krausenbaum 11, 41464 Neuss, Fax: 02131/74 50 21 32.
Az.: III/2 870