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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 807/1999 vom 20.11.1999
Modellvorhaben "Städtenetze"
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat in seiner Schriftenreihe "Werkstatt: Praxis" als Heft Nr. 3/1999 die Broschüre "Modellvorhaben Städtenetze Neue Konzeptionen der interkommunalen Kooperation" veröffentlicht. Es handelt sich dabei um den vom Institut Raum & Energie erstellten Endbericht der Begleitforschung zum Modellvorhaben im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Die Leitidee der Modellprojekte Städtenetze besteht darin, durch praxisnahe Erprobung neue Wege aufzuzeigen, wie durch interkommunale Kooperation die Planungen und Maßnahmen einzelner Kommunen besser aufeinander abgestimmt und gemeindeübergreifende Projekte entwickelt werden können.
Die Ministerkonferenz für Raumordnung hatte im Frühsommer 1998 den Beschluß gefaßt, die Konzeption der Städtenetze in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden weiterzuführen. Als nächsten Schritt wird das Bundesministerium ein Bundesforum Städtenetze einrichten, in dem ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über die Realisierungsmöglichkeiten interkommunaler Kooperation erfolgen wird. Hierzu sind alle interessierten Kommunen eingeladen.
Aus Nordrhein-Westfalen war an dem Modellvorhaben das Städtenetz ANKE beteiligt, eine Kooperation der Städte Kleve und Emmerich mit den niederländischen Kommunen Arnheim und Nijmegen beteiligt. Punktuell ist aber auch eine Erweiterung des Netzes um Duisburg und Wesel in Gang gebracht worden.
Die Broschüre "Modellvorhaben Städtenetze" ist im Selbstverlag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Am Michaelshof 8, 53177 Bonn, Fax.: 0228/82 62 92, veröffentlicht (ISN 1436-0063) und dort zum Einzelpreis von DM 14,-- zzgl. Versandkosten zu beziehen. Detailliertere Spezialberichte für die einzelnen Modellvorhaben sowie ein zusammenfassender Auswertungsbericht der durchgeführten Projektwerkstätten liegen vor und können beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eingesehen werden.
Az.: III 610 - 00