Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 94/1996 vom 20.02.1996

Modellvorhaben zum Einsatz von Gasfahrzeugen

Bundesumweltministerin Dr. Merkel hat im Rahmen des Investitionsvorhabens "Modellhafter Einsatz von Gasfahrzeugen" u.a. auf Anregung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ein Modellvorhaben zur "Entwicklung und Durchführung eines ganzheitlichen Verkehrskonzepts für den Einsatz von erd- und flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen in einem abgegrenzten Gebiet" initiiert. Ziel des Vorhabens ist eine möglichst umfangreiche Durchdringung der Fahrzeugflotte einer Kommune im Rahmen eines umweltverträglichen Gesamtkonzeptes mit gasbetriebenen Fahrzeugen, die dem Stand der Technik entsprechen.

Unter Leitung einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Kreises sollen sich kommunale Dienste, Handel und Industrie sowie Beförderungs- und Transportunternehmen u.a. zur Durchführung eines gemeinsamen Projektes zusammenschließen. Zur finanziellen Unterstützung des Modellvorhabens sind insgesamt 5 Mio. DM vorgesehen. Gefördert werden nur Neufahrzeuge. Die Mehrausgaben für die Gasfahrzeuge gegenüber entsprechenden Diesel- bzw. Benzinfahrzeugen werden bis zu 100 % gefördert. Zusätzlich können für die Anschaffung der Fahrzeuge sowie die Errichtung der Gastankstelle zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bei der Deutschen Ausgleichsbank beantragt werden.

Die Bewilligung und Durchführung des Modellvorhabens ist an der Erfüllung folgender Voraussetzungen gebunden:

  • Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise, die als Projektträger und Fördernehmer die fachliche und finanzielle Verantwortung für die Durchführung des Modellvorhabens übernehmen.
  • Für die Betankung der Gasfahrzeuge muß mind. eine leistungsfähige öffentliche Tankstelle verfügbar sein.
  • Die Einhaltung der technischen Voraussetzungen (z.B. optimierte Drei-Wege-Katalysatoren, Einhaltung von Immissionsgrenzwerten, Lärmschutz u.a.) ist durch entsprechende Unterlagen der Hersteller zu belegen.
  • Die Inbetriebnahme der Gasfahrzeuge und der Gastankstelle muß bis zum 31.12.1997 erfolgt sein.

Interessenten sind aufgefordert, bis zum 30. April 1996 eine aussagefähige Konzeptbeschreibung als formlosen Antrag beim Umweltbundesamt, Postfach 330022, 14191 Berlin, einzureichen. Der Antrag sollte insbesondere eine konkrete Beschreibung des vorgesehenen Konzepts sowie der gegenwärtigen Verkehrsinfrastruktur enthalten. Eine Entscheidung des BMU über die Auswahl der besten Ideenskizzen und eine entsprechende Information durch das UBA ist dann bis zum 31. Mai 1996 vorgesehen, so daß ein vollständiger Antrag entsprechend den Förderrichtlinien durch die ausgewählte Kommune an das UBA bis zum 30. Juni 1996 erfolgen kann. Nähere Informationen zu den technischen und sonstigen Fördervoraussetzungen sowie zu den notwendigen Antragsunterlagen sind ebenfalls beim UBA über die zentrale Fax-Nr. 030/8903-2285 oder über Tel.: 030/8903-2723/2069 oder 2449 zu erhalten.

Az.: III 154 - 00

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