Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 530/2003 vom 06.06.2003

Modernisierungsrichtlinien

Die Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (ModR 2001) vom 27.03.2001 (SMBl. NRW. 2375) sind durch den Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 17.05.2003 - IV B 4-31-728/03 wie folgt geändert worden:

Nummer 1.4 wird neu gefasst:

"Werden bauliche Maßnahmen nach diesen Richtlinien gefördert, ist eine Kumulation mit Fördermitteln aus dem Wohnraummodernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm) zulässig. Die Summe der Förderung beider Programme darf die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Die Kumulationen mit weiteren Förderprogrammen der KfW für den Wohnungsbestand sowie mit Fördermitteln aus dem Landesprogramm "Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen" - Programmbereich "Breitenförderung" - in der geltenden Fassung (SMBl. NRW. 75) ist ausgeschlossen."

Az.: II/1 652-41

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