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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 875/2004 vom 18.11.2004
Mögliche negative Auswirkungen von Mobilfunk
Derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge wirken sich Mobilfunkstrahlen nicht negativ auf die menschliche Gesundheit aus, wenn die hierfür geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Dies erklärte die Bundesregierung in einer Antwort (Drs. 15/3906) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drs. 15/3744).
Die Bundesregierung beruft sich hierbei auf Empfehlungen anerkannter unabhängiger Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen sowie der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Einzelne Hinweise auf biologische Auswirkungen unterhalb oder in der Nähe der Grenzwerte will die Bundesregierung nach eigenen Angaben durch weitere Forschungsanstrengungen klären. Auch wiesen Ergebnisse neuerer Studien darauf hin, dass Unterschiede bezüglich der Eindringtiefe und SAR-Verteilung zwischen Kindern und Erwachsenen zwar vorhandenen seien, jedoch geringer als aufgrund älterer Modellierungen angenommen wurde.
Der sog. SAR-Wert, der jedem Handy zugeordnet werden kann, macht Aussagen über die Strahlungsintensität des Gerätes. Nach einer von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage ist dieser Wert allerdings nur einem Drittel der Bevölkerung bekannt. Nur bei etwa 2 % der Befragten spielte bei der Kaufentscheidung des Handys die Strahlungsintensität einer Rolle.
Az.: III/2 460-62