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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 113/1999 vom 20.02.1999
Monatsbericht 1/98 der Europäischen Zentralbank
Die Europäische Zentralbank wird entsprechend den Usancen der deutschen Bundesbank als eine der wichtigsten schriftlichen Kommunikationsformen fortan Monatsberichte herausgeben. Die EZB, so ist dem Vorwort des ersten Monatsberichts zu entnehmen, will hierin die geldpolitischen Beschlüsse erläutern und im Rahmen einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse die Transparenz der Geldpolitik erhöhen. Mit der Veröffentlichung des Monatsberichts kommt die EZB auch ihrer Verpflichtung nach, mindestens vierteljährlich Berichte über die Tätigkeit des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zu veröffentlichen (Art. 15.1 der Satzung der ESZB).
Der Monatsbericht wird ferner einen "Editorial" beinhalten. Es faßt, unabhängig davon, ob der Rat der EZB Zinsänderungen beschließt oder nicht, die Faktoren, auf denen die geldpolitischen Entscheidungen beruhen, zusammen und erläutert diese vor dem Hintergrund der stabilitätsorientierten geldpolitischen Strategie des Euro-Systems. Der dritte, regelmäßig erscheinende Teil des Monatsberichts ist ein Abschnitt zur "Statistik des Euro-Währungsgebiets" mit umfassenden Tabellen und Abbildungen, die wichtige Wirtschaftsinformationen über das Euro-Währungsgebiet liefern. Ferner wird der Monatsbericht eine Chronik der geldpolitischen Maßnahmen sowie Informationen über die Publikationen der EZB enthalten. Darüber hinaus werden im Monatsbericht Artikel zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Durchführung der Geldpolitik und zu anderen Themen, die für die EZB von Bedeutung sind, veröffentlicht.
Der Monatsbericht sowie sämtliche Publikationen werden von der Presseabteilung der EZB kostenlos an Interessenten abgegeben. Anfragen sind schriftlich zu richten an:
Europäische Zentralbank, Kaiserstraße 29, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069/1344-0, Telefax: 069/1344-6000.
Az.: IV 960-00/10