Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 42/2017 vom 19.12.2016
Monitoring-Bericht Energiewende veröffentlicht
Die Bundesregierung hat den fünften Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ verabschiedet. Der Bericht stellt die Entwicklung der der zentralen Kennzahlen der Energiewende dar und zeigt Fortschritte und Handlungsbedarfe im Hinblick auf die energiepolitischen Ziele auf. Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2015. Insgesamt bestätigt der Bericht die positive Entwicklung der erneuerbaren Energien, die 2015 mit einem Anteil von 31,6 Prozent wichtigste Stromquelle waren. Kritisch wird von der Expertenkommission die Entwicklung des Energieverbrauchs im Verkehrsbereich gesehen. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, wenn die Klimaziele noch erreicht werden sollen.
Der fünfte Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ dokumentiert den Umsetzungsstand und den Fortschritt der Energiewende auf der Basis energiestatistischer Informationen. Er wurde am 14.12.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet. Eine unabhängige Kommission aus vier renommierten Energie-Experten unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Löschel begleitet die Erstellung des Berichts.
Laut dem Bericht sind insbesondere beim Ausbau der erneuerbaren Energien Fortschritte zu verzeichnen. Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch stieg im Jahr 2015 auf 31, 6 Prozent an, sodass mittlerweile beinahe jede dritte Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
Der Primärenergieverbrauch ist 2015 um 0,9 Prozent auf 13.293 Petajoule angestiegen. Die Gründe dafür liegen zum einen in der guten wirtschaftlichen Entwicklung und dem damit verbundenen Wachstum und zum anderen auf der im Vergleich zum Jahr 2014 etwas kühleren Witterung. Trotzdem stellt der Wert den zweitniedrigsten seit 1990 dar.
Nachholbedarf gibt es im Bereich der CO2-Emission. Diese sind im Vergleich zum Jahr 2014 leicht gestiegen. Daher bedarf es in den kommenden Jahren erheblicher Anstrengungen, um das CO2-Ziel bis 2020 noch zu erreichen. Dazu müsse der Klimaschutzplan der Bundesregierung konsequent umgesetzt werden.
Die Bundesregierung bewertet die Entwicklung der Investition in die Netze positiv. So wurden im Jahr 2015 insgesamt 9,2 Mrd. Euro in die Netze investiert. Davon entfielen insgesamt 6,8 Mrd. Euro auf die Verteilnetzbetreiber und 2,4 Mrd. Euro auf die Übertragungsnetzbetreiber. Insgesamt haben sich die Investitionen im Vergleich zum Jahr 2014 um mehr als 1 Mrd. Euro erhöht. Der Bericht stellt klar, dass die Netzentgelte zum Ausbau und zur Finanzierung der Netze notwendig sind und die jeweilig zuständigen Regulierungsbehörden hier die Verbraucher vor überhöhten Entgelten schützen und gleichzeitig die Finanzierung der Netzbetreiber sichern.
Stellungnahme der Expertenkommission
Die Expertenkommission kommt in Ihrer Stellungnahme zu der Feststellung, dass die Bundesregierung die selbst gestellten Ziele hinsichtlich der Senkung des Primärenergieverbrauches und die Senkung der Treibhausgasemission bis 2020 mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlen wird. Beim Primärenergieverbrauch wird insbesondere im Verkehrssektor noch Nachholbedarf gesehen. Hier ist der Primärenergieverbrauch im Vergleich zum Jahr 2005 allerdings gestiegen, sodass es sehr fraglich ist, ob der Sektor zur Zielerreichung beitragen wird.
Im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien sieht die Expertenkommission die Entwicklung positiv. Auch die Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell im EEG 2017 wird ausdrücklich begrüßt. Die Anlagenbetreiber sollen jedoch mittelfristig jedenfalls auch selbst Marktrisiken übernehmen, um die Kosten für die Verbraucher weiter zu senken. Weiterhin wird die Möglichkeit einer Bepreisung von CO2 vorgeschlagen, die zwar zu steigenden Großhandelspreisen führen würde, aber nach der Vorstellung der Expertenkommission die Förderung erneuerbarer Stromerzeugung nicht mehr notwendig machen würde.
Ein zentrales Thema der Stellungnahme ist die Digitalisierung. Die Expertenkommission kommt zu dem Schluss, dass ein Erfolg der Energiewende davon abhängig ist, wie schnell die erforderliche Infrastruktur für die Digitalisierung ausgebaut werden kann. Wichtig ist dabei insbesondere für die Stromanbieter, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Der Monitoring-Bericht als Lang- und Kurzfassung und die Stellungnahme der Expertenkommission sind auf www.bmwi.de im Themenbereich Energie / Energiewende abrufbar.
Az.: 28.6.9-004/002 we