Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 548/2006 vom 17.07.2006

Monitoring und Bauleitplanung

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat das Forschungsprojekt „Monitoring und Bauleitplanung“ abgeschlossen.

Ziel des Projektes war es, die mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - neu eingeführten Vorschriften zur Überwachung von Bauleitplänen insbesondere im Hinblick auf die künftige Anwendungspraxis zu überprüfen. Dabei sollten Möglichkeiten für eine sachgerechte und anwendungsfreundliche Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aufgezeigt werden.

Untersucht wurden seitens des Difu beide Ebenen der Bauleitplanung. Der Schwerpunkt lag allerdings bei Bebauungsplänen. Auf der Grundlage der verfügbaren Planungsunterlagen sowie vertiefender Nachfragen vor Ort wurden zwanzig Bebauungspläne analysiert. Zusätzlich wurden weitere achtzehn ältere Bebauungspläne aus dem Jahr 2000 oder früher untersucht, um festzustellen, in welchen Fallkonstellationen unvorhergesehene Umweltauswirkungen eintreten können.

Auf der Grundlage der Analyse der Bebauungspläne und bestehender Überwachungs- und Monitoringstrukturen werden im Endbericht Empfehlungen für eine sachgerechte und anwendungsfreundliche Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen entwickelt. Dabei geht es unter anderem um die Frage der organisatorischen und verfahrensmäßigen Einbindung der Überwachung in die vorhandenen administrativen Strukturen der jeweiligen Kommunen. Unterschiede ergeben sich hier insbesondere zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden, da die kreisfreien Städte zahlreiche Aufgaben als Untere Umweltbehörde selbst wahrnehmen, während kreisangehörige Kommunen auf eine Kooperation mit den entsprechenden Dienststellen bei den Kreisverwaltungen oder nachgeordneten Landesbehörden angewiesen sind. Darüber hinaus beschäftigt sich der Endbericht mit der Planung der Überwachung sowie dem möglichst effektiven Einsatz vorhandener Informationsquellen zur Überwachung von Bebauungsplänen.

Der Endbericht kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der durch § 4c BauGB hinzukommende Überwachungsaufwand in der Regel gering ist. Die Untersuchung der Bebauungspläne habe gezeigt, dass die Überwachung vor allem auf Maßnahmen gestützt werden kann, die aufgrund fachgesetzlicher Erfordernisse oder freiwillig auch unabhängig von §4c BauGB durchgeführt werden. Zum Teil bestehen in bestimmter Hinsicht freiwillige Verwaltungsaufgaben beziehungsweise eingeübte Verwaltungsroutinen, die zur Überwachung genutzt werden können. Daher gehen alle Fallstudienstädte davon aus, dass Monitoring mit den vorhandenen personellen Ressourcen zu bewältigen ist.

Weitergehende Informationen zum Difu-Projekt „Monitoring und Bauleitplanung" (Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) können unter folgender Adresse abgerufen werden: Deutsches Institut für Urbanistik, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, Telefon: 030/39001-238 odereMail: bunzel@difu.de.

Az.: II/1 620-00

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