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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 430/2018 vom 02.07.2018
Monitoringbericht zur Energiewende im Bundeskabinett
Das Bundeskabinett hat den 6. Fortschrittsbericht zur Energiewende beschlossen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand der Energiewende und den Fortschritt bei der Umsetzung. Aus kommunaler Sicht macht der Bericht insbesondere deutlich, dass die Energiewende im Verkehrssektor weiter vorangetrieben werden muss, aber auch zusätzliche Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich und gute Investitionsbedingungen im Bereich der Stromnetze erforderlich sind. Folgende Kernergebnisse des Berichts stellt die Bundesregierung heraus:
- Mit einem Anteil von 31,6 Prozent stammte fast jede dritte Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien. Im Jahr 2017 ist ein weiterer Aufwärtstrend zu verzeichnen.
- Deutschlands Stromversorgung ist sicher und weist eine Versorgungsqualität auf, die international zur Spitzengruppe zählt. Dazu trägt auch der europäische Strommarkt bei. Damit das Generationenprojekt Energiewende gelingen kann, setzt sich die Bundesregierung in besonderem Maße für einen zügigen Ausbau der Stromnetze, für eine Optimierung der bestehenden Netze und für eine bessere Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten ein.
- Der Energieverbrauch ist im Jahr 2016 auch wegen der guten Wirtschaftsentwicklung und des relativ kühlen Wetters um 1,4 Prozent gestiegen, was sehr hohen Handlungsbedarf bedeutet, um das Einsparziel für das Jahr 2020 zu erreichen.
- Auch die Treibhausgasemissionen sind leicht gestiegen. Die Bundesregierung prüft, welche Maßnahmen ergänzend zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vorzunehmen sind, um das Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen.
Die von der Bundesregierung berufene Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende weist anlässlich der Vorstellung des Fortschrittsberichts auf Defizite in einigen Kernbereichen der Energiewende hin. Dies betrifft vor allem die Steigerung der Energieeffizienz im Verkehrssektor, die Minderung der Treibhausgase und der zu langsame Ausbau der Stromnetze.
Verkehr
Nach Einschätzung der Expertenkommission gehen insbesondere die Entwicklungen im Verkehrssektor in die falsche Richtung: sowohl für den Endenergieverbrauch als auch bei den Treibhausgasemissionen. Besonders der Verkehrsbereich verfehlt die Energiewendeziele in den Bereichen der Steigerung des Anteils Erneuerbarer und der Minderung des Endenergieverbrauchs deutlich.
Der Endenergieverbrauch des Verkehrs ist zum vierten Mal in Folge angestiegen, im Jahr 2016 um fast 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mittlerweile umfasst die Ziellücke zum 2020er-Ziel rechnerisch etwa den Jahresverbrauch von 10 bis 11 Mio. Pkw in Deutschland. Der Reduktionsbedarf bis zum Jahr 2030 beträgt knapp 70 Mio. t CO2-Äquivalente beziehungsweise ca. 41 Prozent. Die Emissionen des motorisierten Individualverkehrs nehmen aber wegen der steigenden Zahl an Fahrzeugen und damit verbunden der steigenden Gesamtfahrleistung stetig zu.
Treibhausgase
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist nach Einschätzung der Expertenkommission auf einem guten Weg. Das Oberziel der Energiewende, die Minderung der Treibhausgase, wird aber bis zum Jahr 2020 wohl deutlich verfehlt werden. Positiv bewerten die Experten in diesem Zusammenhang die Ankündigung eines Klimaschutzgesetzes im Koalitionsvertrag, in dem ein mit dem Pariser Klimaschutzabkommen konformer, langfristiger Zielkorridor definiert werden soll. Auch wird die Einrichtung der sog. Kohle-Kommission, die Perspektiven zur Beendigung der Kohleverstromung aufzeigen soll, positiv gesehen.
Netzausbau
Kritisch wird hervorgehoben, dass der Netzausbau in den letzten Jahren immer weiter hinter die gesetzten Ziele zurückfällt. Die Projekte nach dem Energieleitungsausbau-Gesetz (EnLAG) liegen mit ca. 750 fertiggestellten Kilometern nach dem ersten Quartal 2018 rund 840 Kilometer hinter dem ursprünglichen Zielpfad zurück. Bei den Ausbauvorhaben nach dem Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) ist der Rückstand noch deutlicher. Waren für Ende 2017 ursprünglich 1.435 fertiggestellte Leitungskilometer geplant, so sind nach dem ersten Quartal 2018 erst 150 Kilometer fertiggestellt worden.
Der Bericht macht deutlich, dass die Verkehrswende nach wie vor einer der Teilbereiche der Energiewende ist, bei denen dringender Handlungsbedarf besteht. Dabei kommt der Verkehrswende in den Kommunen eine Schlüsselstellung zu. Aus kommunaler Sicht ist die Bundesregierung deshalb aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrswende in Deutschland zu verstärken. Dazu gehören insbesondere der Ausbau des ÖPNV, die Vernetzung der Verkehrssysteme, eine anwendungsorientierte Förderung der Elektromobilität, die Stärkung des Radverkehrs und die Digitalisierung der Verkehrsführung. Zur finanziellen Unterlegung müssen unter anderem die Mittel des Fonds „Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden. Für eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrswende in den Kommunen müssen die Mittel des Fonds verstetigt und auf zwei Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt werden.
Neben den Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausemissionen im Verkehrsbereich ist aus kommunaler Sicht erforderlich, dass das im Koalitionsvertrag vorgesehene Klimaschutzgesetz rasch die richtigen Impulse setzt. Neben dem Verkehrsbereich ist dabei ein Schwerpunkt auf den Bereich der Gebäude zu setzen. Hierzu hat der DStGB in einem aktuellen Positionspapier unter dem Titel „Klimaschutz, Energieeffizienz, Gebäudesanierung“ (www.dstgb.de , Rubrik: Publikationen / Positionspapiere) zahlreiche Vorschläge vorgelegt.
Den Experten ist schließlich in der Aussage zuzustimmen, dass die Bundesregierung ohne ein entschlosseneres Vorankommen beim Netzausbau die Ziele beim Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen verfehlt und perspektivisch versorgungskritische Situationen riskiert. Hervorzuheben ist aber auch, dass neben dem Ausbau der Übertragungsnetze auch der Ausbau und die Verstärkung der Verteilernetze im Fokus der Energiewende-Politik stehen müssen. Dazu gehört insbesondere ein Regulierungsumfeld, das - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - mehr Investitionen in intelligente Verteilernetze auslöst, um mittels intelligenter Lösungen dezentrale Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen.
Az.: 28.6.9-004/001 we