Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 361/2014 vom 02.05.2014

Motorradfreundliche Kommune 2014 gesucht

Zum15. Mal schreibt die MID — Motorrad Initiative Deutschland e.V. ihren Preis „Die motorradfreundliche Stadt in Deutschland“ aus. Auch in 2014 soll wieder eine Stadt, eine Gebietskörperschaft oder eine Behörde dafür geehrt werden, dass sie sich mehr als andere für Motorradfahrer eingesetzt hat. 

Zehn Städte und Gemeinden, von Eckernförde bis Garmisch, tragen diesen in Europa bis heute einmaligen Titel. 2004 wurde erstmals eine Behörde, die Niederlassung Euskirchen des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, als besonders motorradfahrerfreundlich ausgezeichnet. Dort wurde unter anderem der „Unterfahrschutz Modell Euskirchen“ entwickelt, durch den die folgenschwere Kollision gestürzter Motorradfahrer mit scharfkantigen Schutzplankenpfosten verhindert wird. Im Jahr 2013 war die Stadt Hamm die Preisträgerin. 

Als preiswürdig wird es von den Veranstaltern angesehen, dass man sich angemessen für die Interessen der Motorrad- und Rollerfahrer einsetzt. Das motorisierte Zweirad als umwelt- und ressourcenschonende Alternative zum Individualverkehr auf vier Rädern solle adäquat gefördert werden. Motorisierte Zweiräder seien nicht nur geeignete Fahrzeuge zur Verhinderung des Verkehrsinfarkts in den Innenstädten. Angesichts von ca. 4 Millionen zugelassenen Einspurfahrzeugen alleine in Deutschland spielten sie auch für den Tourismus eine immer größere Rolle.  

Vorschläge können formlos bei der MID eingereicht werden. Die Preisverleihung erfolgt anläßlich des 16. Hambacher Bikerfests, das vom 1. bis 3. August 2014 am historisch bedeutsamen Hambacher Schloss in der Nähe von Neustadt an der Weinstraße veranstaltet wird. Ansprechpartner ist Rolf „Hilton“ Frieling, MID — Motorrad Initiative Deutschland e.V., Feuerbachstraße 38, 60325 Frankfurt am Main. Tel.: 069 / 7 24 06 80; Fax: 069 / 97 20 36 99, E-Mail: frieling@t-online.de

Die StGB NRW-Geschäftsstelle weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Motorrad-Verkehr insbesondere unter Lärmaspekten in den Kommunen des Verbandsbereich sehr differenziert eingeschätzt wird, worauf wir in der Mitteilung 55/2011 vom 11.01.2011 („Resolution zum Motorradlärm“)hingewiesen haben. Seit Jahren führt der Motorradlärm insbesondere in Eifelgemeinden zu Beschwerden von Bürgern und Gästen wie auch zu Sicherheitsproblemen.

In einer Resolution fordern Kommunen in der Region jetzt die Senkung der gesetzlich höchstzulässigen Grenzwerte für Motorradräder und Motorroller auf das derzeitige Niveau von PKW auf „70 db“, die Ermöglichung eines vereinfachten Testverfahrens zur Verkehrskontrolle der leicht manipulierbaren und zu lauten Ersatzschalldämpfer durch verlässliches Erkennen im Verkehr, die angemessene Sanktionierung des Benutzers und Halters der illegal manipulierten Maschinen durch Erhöhung von Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister, die Änderung der Genehmigungsvorschriften und den Entzug der Typgenehmigung von Lärm steigerndem technischen Zubehör  und zusätzlich wegen hoher Geschwindigkeit und Lärm die Einführung der Halterhaftung bei Verstößen sowie die Einführung von Frontkennzeichen bei Motorrädern. Die Geschäftsstelle hat diese Resolution an den DStGB mit der Bitte weitergeleitet, die Problematik in den gesetzgebenden Gremien vorzutragen.

Az.: III/1 155-00

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