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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 629/2018 vom 22.11.2018
Schutz der NRW-Wälder vor Borkenkäfer-Befall
Mit Mitteilung 531 vom 30.08.2018 hatte der StGB NRW über den massiven Borkenkäferbefall von Fichten in NRW berichtet. Das Orkantief „Friederike“ im Januar dieses Jahres hat den Wäldern stark zugesetzt. Der Sommer 2018 mit Rekordtemperaturen und extremer Dürre hat Millionen Bäumen geschädigt. Die Spätfolgen werden erst in den kommenden Jahren sichtbar.
Zudem funktionieren die Schutzmechanismen der Bäume infolge der Dürre nur noch sehr eingeschränkt, sodass eine Plage durch Borkenkäfer droht, die in diesem Jahr vier Generationen ausbringen konnten. Nach ersten Schätzungen des Landesbetriebes Wald und Holz werden ca. zwei Millionen Festmeter allein beim Fichtenholz von der Borkenkäferplage betroffen sein. Je nach Witterungsbedingungen im kommenden Winter könnte sich die Plage im kommenden Jahr fortsetzen.
Aufgrund dieser Sachlage hat NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser eine „Task Force Borkenkäfer“ eingesetzt, in der neben den Fachleuten für Waldgesundheit auch die Waldbesitzenden und die Sägeindustrie vertreten sind. Kernaufgabe der neu eingerichteten Task Force ist die Koordination der Maßnahmen zur Bekämpfung der Fichtenborkenkäfer. Weitere Bekämpfungsmaßnahmen wie das Entfernen befallener Fichten aus den Beständen sind jetzt im Winter dringend geboten, um größere Schäden in 2019 zu vermeiden. An vielen Stellen in NRW wurden bereits Sofortmaßnahmen eingeleitet und durchgeführt, dazu gehören:
- der Einschlag von befallenen Bäumen, damit die Auswirkungen auf die Nachbarbestände und auf das kommende Jahr begrenzt werden können,
- die Verbringung und Lagerung des „Käferholzes“ außerhalb von Fichtenbeständen,
- die Entrindung der gefällten Stämme im Wald,
- die ausnahmsweise Behandlung gefällter Bäume mit Insektiziden, damit die Borkenkäferlarven nicht ausreifen können,
- die Unterstützung beim Holzverkauf, um das befallene Holz rasch aus dem Wald zu schaffen. Aufgrund des Überangebots ist jedoch mit fallenden Holzpreisen zu rechnen,
- den forstlichen Personaleinsatz in den Schadensregionen zu verstärken.
Darüber hinaus setzt sich das MULNV beim Bund für folgende Maßnahmen ein:
- die Steuersätze für die Einnahmen aus dem Verkauf des Borkenkäfer-Holzes zu reduzieren und die Rücklagenbildung zu erleichtern,
- vorübergehend das Transportgewicht für Lastkraftwagen zu erhöhen und das Fahren auch an Sonn- und Feiertagen bundesweit zu ermöglichen,
- die forstlichen Fördermaßnahmen für Wiederaufforstung und Borkenkäferbekämpfung zu verstärken,
- die Wegebauunterhaltung durch Cofinanzierung zu unterstützen.
Am 20.11.2018 haben zudem die Landtagsfraktionen von CDU und FDP einen Antrag in den Landtag zur Unterstützung der Waldbesitzer eingebracht. Der Antrag „Schäden durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer – Waldbesitzern unkompliziert helfen“ (LT-Drs. 17/4301) fordert die Landesregierung zur Durchführung u.a. folgender Maßnahmen auf:
- steuerliche Maßnahmen entsprechend der Hilfen zur Beseitigung der Folgen des Orkantiefs Friederike zu ergreifen,
- sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Regelungen des Forstschädenausgleichsgesetzes in Kraft gesetzt werden,
- sich auf Bundesebene für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre einzusetzen,
- zu prüfen, inwieweit das Land Infrastrukturen (Lagerplätze, Wege, Maschinen, etc.) schaffen und verbessern kann, damit das befallene Holz aus den Wäldern abtransportiert werden kann,
- zu prüfen, welche direkten Hilfen das Land, sei es finanziell oder personell, bereitstellen kann sowie
- geeignete Hilfen zur klimastabilen Wiederaufforstung bereitzustellen.
Az.: 26.1-006/001 gr