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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 356/2023 vom 08.05.2023
MUNV NRW legt Luftqualitätsbilanz 2022 vor
Die Schadstoffbelastung der Luft ist in Nordrhein-Westfalen auch im vorigen Jahr auf einem vergleichbaren Niveau wie im Jahr 2021 geblieben und bestätigte damit die insgesamt positive Entwicklung der vergangenen Jahre. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und für Feinstaub (PM10 und PM2,5) wurden bis auf eine Ausnahme an allen Probenahme-Stellen eingehalten. Das zeigen die Auswertungen der Messdaten aus dem Jahr 2022 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).
Noch 2016 wurde an 60 von damals 127 Messstellen der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid nicht eingehalten. Im vergangenen Jahr wurde der Grenzwert für NO2 einzig an einer Probenahme-Stelle an der Kruppstraße in Essen in direkter Nähe zur Autobahn A40 weiterhin überschritten.
„Um die weitere Reduzierung der Luftschadstoffe zu erreichen, will die Landesregierung in die Mobilität der Zukunft investieren. Dazu gehört der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Rad- und Fußverkehrs.
Die absoluten Feinstaubemissionen sind in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunken, was primär der Sanierung von Industrieanlagen und den mit den Umweltzonen eingeführten Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen zu verdanken ist. Gleiches gilt für den Stickstoffoxidausstoß (NOx) in die Umgebungsluft in Nordrhein-Westfalen.
Die Luftqualitätsbilanz 2022 im Einzelnen:
Stickstoffdioxid (NO2)
Der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Luft. Er dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit. An 129 von 130 Standorten wurde der Grenzwert im Messjahr 2022 eingehalten. Insgesamt lag im Jahr 2022 die NO2-Belastung landesweit auf dem Niveau des Vorjahrs.
Einzig an einer Probenahme-Stelle an der Kruppstraße in Essen in direkter Nähe zur Autobahn A40 wurde der Grenzwert weiterhin überschritten. Hier wurde ein NO2-Jahresmittelwert von 45 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Derzeit wird eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorbereitet, um mit gezielten Maßnahmen die Einhaltung des Grenzwerts in diesem Jahr sicherzustellen.
Feinstaub PM10
Beim Feinstaub werden zwei verschiedene Korngrößen gemessen, Partikel mit einem maximalen Durchmesser von zehn Mikrometern (PM10) und die noch kleinere Feinstaubfraktion mit maximal 2,5 Mikrometern Durchmesser (PM2,5).
Auch bei Feinstaub (PM10) zeigt sich eine ähnliche Belastung wie im Vorjahr. An allen Probenahme-Stellen in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte, wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten. Neben dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für das Jahresmittel wurde an allen 67 Probenahme-Stellen auch der Tagesmittel-Grenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahme-Stelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auftreten.
Feinstaub PM2,5
Die noch kleineren Partikel der Feinstaubfraktion PM2,5 werden an 44 Orten in Nordrhein-Westfalen gemessen. Der europaweit geltende Jahresgrenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde 2022 an allen Messstationen deutlich unterschritten.
Staubinhaltsstoffe Blei, Arsen, Kadmium, Nickel; Benzol und Ozon
Für die gesundheitsrelevanten PM10-Inhaltsstoffe (Verbindungen von Blei, Arsen, Kadmium und Nickel) wurden die Grenz- bzw. Zielwerte landesweit eingehalten.
Auch der Zielwert von einem Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m³) für den PM10-Inhaltsstoff Benzo[a]pyren (BaP), der als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) dient, wurde landesweit eingehalten.
Beim bodennahen Ozon wurde der Informationsschwellenwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) an sieben Tagen überschritten (Vorjahr 3 Tage). Für den Alarmwert von 240 µg/m³ (1-Stunden-Mittelwert an mindestens einer Station pro Tag) für bodennahes Ozon wurde keine Überschreitung festgestellt.
Neue EU-Grenzwerte geplant
Permanente und hohe Belastungen durch Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub haben deutliche gesundheitliche Folgen und erhöhen das Risiko für Herz-Kreislauf- und Atemwegs-Erkrankungen.
Im Oktober 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission daher einen Vorschlag zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie. Die in diesem Entwurf vorgeschlagenen Grenzwerte sollen ab 2030 gelten. Sie sehen nicht nur für NO2, sondern auch für PM10 eine Halbierung des jetzigen Jahresgrenzwertes auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter und bei PM2,5 eine noch deutlichere Absenkung von 25 auf zehn Mikrogramm pro Kubikmeter vor. Darüber hinaus enthält der Vorschlag neue beziehungsweise strengere Grenzwerte für weitere Schadstoffe sowie als weiteres Instrument die Verpflichtung, die Exposition der Bevölkerung mit bestimmten Schadstoffen flächendeckend zu reduzieren. Derzeit werden über die genauen Inhalte des Vorschlags noch Verhandlungen geführt.
Mit diesem Entwurf, insbesondere auch mit den neuen Grenzwerten, wird sich auf Antrag von Nordrhein-Westfalen auch die anstehende Umweltministerkonferenz beschäftigen, die vom 10. bis 12. Mai in Königswinter bei Bonn stattfindet. Nordrhein-Westfalen hat derzeit den Vorsitz der Umweltministerkonferenz inne.
Weitere Informationen finden Sie im Jahresbericht und die Jahreskenngrößen beim LANUV unter folgendem Link:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte
Az.: 27.2.1-001/003 gr