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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 421/2000 vom 05.08.2000
Musizieren trotz Behinderung
Eine "Empfehlung für die Arbeit mit Behinderten an Musikschulen" verabschiedete jetzt der VdM Verband deutscher Musikschulen. Sie fordert die Musikschulen und ihre Träger auf, den Musikunterricht für Behinderte engagiert zu fördern. Zur Zeit bieten 462 öffentliche Musikschulen - jede zweite in Deutschland - behindertengerechten Musikunterricht an, auch in Zusammenarbeit mit Sonderschulen oder Behinderteneinrichtungen. Für rund 6.200 behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene geht damit der Wunsch in Erfüllung, selbst Musik machen zu können. Laut VdM-Statistik nimmt ihre Zahl beständig zu.
Der VdM bietet Spezialausbildungen für Musikpädagogen an, um sie für die besonderen Erfordernisse des Musikunterrichts mit körperlich oder geistig behinderten Menschen zu qualifizieren.
Ein wichtiges Ziel ist die Integration behinderter Musikschüler in Musikgruppen der Musikschulen.
Kontaktadresse: Fachgruppe "Musik mit Behinderten" im VdM Verband deutscher Musikschulen, Bundesgeschäftsstelle, Plittersdorfer Straße 93, 53173 Bonn, Tel. 0228/95706-18, Fax 0228/95706-33.
Az.: IV/2 450