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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 439/2019 vom 10.07.2019
Muster-Vergabedienstanweisung der gpaNRW auf neuestem Stand
Die gpaNRW hat ihre Vergabedienstanweisung aktualisiert. Sie kann auf der Website der gpaNRW abgerufen werden. Eine Vergabedienstanweisung, die die wesentlichen einzuhaltenden Verfahrensschritte und Vergabevorschriften in den verschiedenen Vergabeverfahren fixiert, sollte bei jeder Kommune existieren. Sie trägt dazu bei, das Vergabeverfahren in einer Kommune zu standardisieren und zu vereinfachen. Ebenso minimiert eine solche Dienstanweisung das bei jeder Vergabe vorhandene Korruptionsrisiko.
Das Muster der GPA ist ein praktikabler Vorschlag zur Erstellung einer Vergabedienstanweisung. Es ist als Hilfestellung zu verstehen, um eine individuelle, auf die Bedürfnisse der Kommune zugeschnittene Dienstanweisung zu erarbeiten. Die in diesem Muster enthaltenen Regelungsvorschriften können je nach den örtlichen Gegebenheiten übernommen, ergänzt oder modifiziert werden. Das Muster richtet sich insbesondere an die Bedürfnisse der Kommunen unter 25.000 Einwohner. Bei der Überarbeitung wurden die Novellierungen aller vergaberechtlich relevanten Vorschriften berücksichtigt, inklusive der Novellierung der VOB/A - 1. Abschnitt, welche zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
Az.: 21.1.4.11-004/002 we