Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 451/1999 vom 20.07.1999
Mustersatzung Bürgerentscheid
Die Mustersatzung des NWStGB zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom November 1996 ist überarbeitet worden.
Aufgrund eines Beschlusses des VG Arnsberg vom 02.07.1999 ist als Alternativformulierungsvorschlag eine Regelung aufgenommen worden, die vorsieht, daß im Falle eines Abstimmungszeitraumes anstelle eines Abstimmungstages das Stadtgebiet nicht in mehrere Stimmbezirke unterteilt wird und somit auch nur ein Abstimmungslokal eingerichtet wird. Das VG Arnsberg hat in dem o.g. Beschluß eine Satzung, die lediglich ein Abstimmungslokal und einen Abstimmungszeitraum von einer Woche vorsieht, für rechtlich bedenkenlos gehalten. Das Abstimmungslokal soll dabei im Rathaus, welches im Zentrum der Kommune liegt, eingerichtet werden. Die Geschäftsstelle ist der Auffassung, daß die Einrichtung eines einzigen Abstimmungslokals eine kostengünstige und praktikable Lösung darstellt. Die Rechtsprechung ist für den Fall einer recht großräumigen Flächengemeinde ergangen, so daß die Argumentation für kleinräumigere Gemeinden erst recht anwendbar sein dürfte.
Des weiteren ist in dem Alternativformulierungsvorschlag zur Festsetzung eines Abstimmungszeitraums auf eine mögliche Verkürzung des Zeitraums hingewiesen.
In dem dem Beschluß des VG Arnsberg zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Gemeinde einen Abstimmungszeitraum von nur einer Woche bestimmt und eine Abstimmung per Brief ausgeschlossen, was vom VG als problemlos akzeptiert wurde. Auch diese Verkürzung des Abstimmungszeitraumes liegt u. E. im Interesse der Mitgliedskommunen, da der Verwaltungsaufwand entsprechend geringer ausfällt.
Die Mustersatzung ist im Intranet des NWStGB unter der Rubrik Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, abrufbar oder kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden (Tel.: 0211-45 87-226).
Az.: I/2 020-08-26/2