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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 224/2003 vom 19.02.2003
Mustersatzung Straßenbaubeitragsrecht
Am 12.2.2003 fand in Bad Sassendorf eine Tagung zu ersten Erfahrungen mit der neuen Mustersatzung Straßenbaubeitragsrecht statt. Neben kommunalen Praktikern diskutierte auch Richter am OVG Dr. Schneider mit etwa 80 Mitarbeitern aus den Städten und Gemeinden.
Es wurde bei dieser Veranstaltung deutlich, daß die neue Mustersatzung die Masse der Beitragsfälle vorteilsgerecht erfaßt. In vielen Städten und Gemeinden wird zwischenzeitlich erkannt, daß insbesondere die überkommenen Anteilssätze nicht vorteilsgerecht sind. Viele Satzungen wurden auch bereits angepaßt.
In bezug auf Außenbereichsanlagen, bspw. Wirtschaftswege, wurde in der Veranstaltung eine konkretisierte Verteilungsregelung erörtert. Diese ermöglicht eine sachgerechte Verteilung von Kosten auf baulich und gewerblich genutzte Grundstücke sowie auf landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen.
Eine konkrete Neuformulierung zur derzeitigen StGB-Mustersatzung wird Mitte April im zuständigen Ausschuß erörtert und - nach Abstimmungsgesprächen u.a. mit dem Innenministerium NRW - voraussichtlich bis Mitte September fertiggestellt. Eine entsprechende Information wird dann zeitnah über die StGB-Mitteilungen erfolgen.
Az.: III/1 644-72