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StGB NRW-Mitteilung 6/2005 vom 16.12.2004
Mustersatzung zum Bürgerentscheid
§ 13 Abs. 2 der beiden Mustersatzungen für die Durchführung von Bürgerentscheiden ist um folgenden Passus ergänzt worden:
der Stimmbriefumschlag mehrere Stimmumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Stimmscheine enthält.
Az.: I/2 020-08-26