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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 206/2002 vom 05.04.2002
Musterverträge für Verlegung von Telekommunikationslinien
Nach Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 1.8.1996 wurde deutlich, daß die Umsetzung dieses Gesetzes - insbesondere die kommunalrelevanten Vorschriften hinsichtlich der Benutzung der Verkehrswege - sowohl bei den Städten und Gemeinden als auch bei den TK-Unternehmen zu erheblichen Unsicherheiten führte. Die kommunalen Spitzenverbände entwickelten daher verschiedene Musterverträge, welche die Modalitäten der Benutzung öffentlicher Wege regeln, und stellten diese den Mitgliedskommunen zur Verfügung.
Nunmehr hat der Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für TK-Linien (Vertragsmuster vom Februar 1997) eine überwiegend redaktionelle Überarbeitung erfahren. So wurde bspw. das sog. Vertragsmuster "Kleine Baumaßnahmen" in den Gesamtvertrag integriert, um damit sicherzustellen, daß dessen Regelungen auch ohne ausdrückliche Bezugnahme für diese Maßnahmen gelten.
Zusätzlich wurde das Muster für einen Mitbenutzungsvertrag sowohl mit als auch ohne dingliche Sicherung entwickelt, welches bei Grundstücken anwendbar ist, die im kommunalen Eigentum stehen und für TK-Linien genutzt werden sollen, ohne daß es sich hierbei um öffentlich gewidmete Verkehrswege handelt. Über die beabsichtigten Ziele dieser Vertragsmuster informiert in Kurzform die Präambel. Die Verträge können bei der Geschäftsstelle abgerufen werden.
Als Vorabinformation weisen wir darauf hin, daß der Städte- und Gemeindebund NRW z.Zt. in Verhandlungen mit der Firma ISH GmbH & Co.KG, Kerpen (Nachfolgeunternehmen der Fa. Kabel NRW) steht mit dem Ziel, inhaltsgleiche Mustervereinbarungen für den Geltungsbereich des Landes NRW abzuschließen. Mit einem Ergebnis ist voraussichtlich in Kürze zu rechnen.
Az.: III/2 460 - 18