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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 50/1999 vom 20.01.1999
Mustervertrag für Straßennavigationssysteme
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben mit dem Zentralverband für die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie einen Mustervertrag zur Regelung der Datenüberlassung von statischen und dynamischen Straßeninformationen erarbeitet.
Dynamische Informations- und Navigationssysteme für Pkw finden eine zunehmende Verbreitung und dienen in erster Linie dem Zweck, den Fahrer eines Pkw über eine optimale Route zwischen Start und Ziel zu informieren.
Die derzeitigen Navigationssysteme umfassen in der Regel nur die Ballungsräume und die ballungsraumverbindenden Strecken. Viele Städte und Gemeinden außerhalb dieser Räume haben nicht nur aus verkehrlichen, sondern auch bspw. aus Wirtschaftsförderungsgesichtspunkten heraus ein Interesse daran, in diese Informationssysteme aufgenommen zu werden.
Auf der anderen Seite birgt eine von den Gemeinden unbeeinflußte Aufnahme von Daten in die Systeme die Gefahr, daß Ziel- und Routenführung die kommunale Verkehrsplanung unterlaufen. Nach den bisherigen Kenntnissen ist nicht auszuschließen, daß Pkw zur Umgehung von Staus auf überörtlichen und sonstigen Hauptverkehrsstraßen durch das kommunale Nebenstraßennetz bis hin zu Anliegerstraßen und Tempo 30-Zonen geleitet werden.
Das Muster eines Datenüberlassungsvertrages, das in der Geschäftsstelle abrufbar ist, verpflichtet die Ersteller derartiger Informationssysteme, verkehrspolitische Belange in der Stadt oder Gemeinde zu schützen, das örtliche Nahverkehrsangebot in die Navigationssystem-Informationen einzubinden und die erhaltenen Daten in einer für beide Vertragsparteien nutzbaren Form an die Kommune zurückzugeben oder eine Entgeltvereinbarung zu treffen.
Az.: III/1 640 - 28