Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 335/1999 vom 20.05.1999
Mustervertrag für Straßennavigationssysteme
Mit Schnellbrief vom 13. Januar 1999 hatte die Geschäftsstelle darüber informiert, daß der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag mit dem Zentralverband für die Elektrotechnik- und Elektroindustrie einen Mustervertrag zur Regelung der Datenüberlassung von statischen und dynamischen Straßeninformationen erarbeitet hat. Diesen Mustervertrag haben wir an die Mitglieder weitergereicht.
Zwischenzeitlich hat uns ein Schreiben der Robert Bosch Data GmbH, einem der führenden Unternehmen in diesem Sektor, erreicht. Die Robert Bosch Data GmbH baut europaweit die Straßendatenbank Teleatlas-Datenbasis auf, in der u.a. der geometrische Verlauf des klassifzierten Straßennetzes und des Gemeindestraßennetzes sowie Verkehrszeichen an diesen Straßen digital gespeichert sind. Das Unternehmen hat uns angekündigt, den Städten und Gemeinden einen überarbeiteten Vertragstext auf der Grundlage des o.b. Mustervertrags vorzulegen, der insbesondere andere Entgeltleistungen vorsieht. Die Regelungen des Mustervertrages werden demgegenüber nicht akzeptiert.
Der DStGB hat hierzu der hiesigen Geschäftsstelle gegenüber folgende Erklärung abgegeben:
"Parallel zur Robert Bosch Data GmbH hat der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie /ZVEI) Gespräche mit dem DST geführt, um einen Vertrag abzustimmen, der allerdings auch dynamische Straßeninformationen enthalten sollte (Verkehrsdichte, Staus, aktuelle Umleitungen). Der DStGB hat sich in diese Abstimmungsgespräche eingebracht, weil auch im Bereich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Navigationssysteme zum Einsatz kommen, die mit dynamischen Straßendaten operieren.
Mit dem ZVEI konnte im Dezember 1998 ein gemeinsames Vertragsmuster abgestimmt werden. Dieses sieht unter anderem vor, daß statt eines Entgeltes ein Naturaltausch zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden sollte. Für den Fall eines einseitig untragbar großen Ungleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung, sollte die gesonderte Vereinbarung eines Entgeltes getroffen werden können.
Die Robert Bosch Data GmbH, die den Mustervertrag inhaltlich mitgetragen hat, sieht den Fall eines extremen Ungleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung im Fall eines Vertragsabschlusses zur über statische Straßeninformationen als gegeben an und hat daher den Vertrag ihren Bedürfnissen entsprechend abgewandelt. Im übrigen lehnt sich der neue Vertragsentwurf der Robert Bosch Data eng an das ZVEI-Muster an.
Sie hat den Versuch unternommen, diese Änderung mit der Geschäftsstelle des DStGB abzustimmen um mit dem Hinweis auf die Unterstützung des DStGB mit diesem Vertrag an die Mitgliedsverbände und die Städte und Gemeinden herantreten zu können. Diese Unterstützung hat die Hauptgeschäftsstelle unter Hinweis auf die vorteilhaftere Regelung im ZVEI-Muster verweigert. Die Entgeltregelung der Robert Bosch Data GmbH sieht nach neuesten Erkenntnissen der Hauptgeschäftsstelle eine gleitendere Staffelung vor. Städte und Gemeinden kleinergleich 25.000 EW sollen pro Jahr 250,- DM erhalten, Städte und Gemeinden größergleich 25.000 EW sollen ebenfalls den Sockelbetrag von 250,- DM erhalten und zusätzlich noch 50,- DM je angefangene weitere 5.000 EW."
Nach Auffassung des DStGB stellt auch die Vertragsversion der Robert Bosch Data GmbH eine für die Gemeinden akzeptable Lösung dar.
Az.: III/1 640-28