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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 438/2012 vom 21.08.2012
Nachhaltige Mobilität in Städten
Städte und Gemeinden können sich mit kommunalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Staus und Umweltverschmutzung an einer Kampagne der EU-Kommission zur Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität beteiligen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, auf einer europäischen Plattform europaweit sichtbar zu werden und ihr Engagement vorzustellen.
Die EU-Kommission hat Anfang Juli eine auf drei Jahre angelegte Kampagne gestartet, in der die Vorteile eines ausgewogenen Verkehrsmittelmixes herausgestellt werden sollen. Der Förderfonds der Kommission ist mit 500.000 Euro ausgestattet. Aus diesem Fonds werden Aktionen mit nachweislich hohem Vernetzungs- und dem Multiplikatoreffekt auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene unterstützt. Die Unterstützung für die einzelnen Maßnahmen beträgt bis zu 7.000 Euro. Empfänger können Einzelpersonen, kommerzielle Organisationen, aber auch öffentliche Verwaltungen oder deren Teilgliederungen, z. B. wie Schulen, sein.
Die Bandbreite der förderfähigen Aktionen reicht von Aktionen im Zusammenhang mit Verkehrssicherheitsarbeit über Mobilitätsangebote (z. B. Mobilitätsmanagement, Mobilitätszentralen) über Fördermaßnahmen für den Radverkehr (z. B. Radwegenetzkonzept) bis hin zu örtlichen Kampagnen.
Die Webseite und die Kampagne können demzufolge die Leistungen und Beiträge kommunaler Verkehrspolitik für einen nachhaltigen Umbau der Verkehrspolitik breitenwirksam darstellen.
Az.: III/1 640-00