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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 753/1999 vom 05.11.1999
Nachtragshaushalt 1999
Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 1999 hat der Landtag beschlossen, 55 Mio DM zusätzlich im Rahmen des § 21 GFG 1999 bereitzustellen. Auf der Grundlage der Beratungen im kommunalpolitischen Ausschuß wurde im § 21 GFG 99 folgender Absatz 3 eingefügt: "Aus den Mitteln nach Abs. 1 wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden einmalig ein Betrag von 55 Mio DM zur Verfügung gestellt, der zur Bewältigung vordringlicher Probleme in Kindern und Jugendlichen zugutekommenden kommunalen Einrichtungen bestimmt ist. Der Betrag wird pauschal nach der Zahl der nichtvolljährigen Einwohnerinnen und Einwohner nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW auf den 31.12.1997 fortgeschriebenen Bevölkerung und einen Sockelbetrag verteilt."
Zwischenzeitlich wurde der Sockelbetrag auf 30.000 DM und der zusätzliche Betrag je minderjährigem Einwohner auf 10,788 DM festgesetzt.
Eine vollständige Auflistung der auf die einzelnen Städte und Gemeinden entfallenen Zuweisungen ist im Intranet-Angebot des NWStGB unter der Rubrik "Fachinformation und Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft" einzusehen.
Az.: IV/1-902-01/1