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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 218/2017 vom 01.03.2017
Nachtragshaushalt 2016 des Bundes beschlossen
Nachdem im Januar 2017 der Beschluss zum Nachtragshaushalt 2016 noch vertagt werden musste, da sich SPD- und CDU/CSU-Fraktion nicht über die Verwendung des im Jahr 2016 erwirtschafteten Haushaltsüberschusses in Höhe von 6,2 Mrd. Euro verständigen konnten, hat der Bundestag nun am 16.02.2017 den Nachtragshaushalt für 2016 verabschiedet. Der Überschuss fließt dabei in kompletter Höhe in die Rücklage für die Kosten der Flüchtlingskrise. Während sich die SPD dafür ausgesprochen hatte den Überschuss für zusätzliche Investitionen zu verwenden, plädierten CDU und CSU für den Abbau von Schulden.
Mit dem Nachtragshaushalt wurde auch die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds um 3,5 Mrd. Euro beschlossen. Bevor diese Mittel allerdings in die kommunale Bildungsinfrastruktur investiert werden können, muss noch das Grundgesetz durch die Einführung eines neuen Artikels 104c GG geändert werden. Die Beratungen beginnen hier im März.
Az.: 41.4.3 ha